Baurecht für Schwarzkollmer Kreuzung

12.09.2023, 10:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verkehr wird sicherer – Anwohner erhalten Lärmschutz

Die Kreuzung der B 96 am Bahnhof Schwarzkollm, einem Ortsteil von Hoyerswerda, kann ausgebaut werden. Dafür hat die Landesdirektion Sachsen am 1. September 2023 den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

»Gute Nachrichten für Verkehrsteilnehmer und Anlieger: Die viel befahrene Kreuzung am Bahnhof Schwarzkollm wird übersichtlicher und sicherer. Eine über 100 Meter lange Lärmschutzwand wird zukünftig den Verkehrslärm von all jenen wirksam weghalten, die dort wohnen oder Erholung in einem der schönen Kleingärten suchen, die ebenfalls in diesem Bereich liegen.« so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, zum Planfeststellungbeschluss.

Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Kreuzung der Bundesstraße 96 mit der Staatsstraße 198 (Dorfstraße) und der Kreisstraße 9203 (Hauptstraße). Dabei werden Geh-und Radwege neu angelegt. Der in unmittelbarer Nähe an der S 198 liegende beschrankte Bahnübergang der Strecke Horka - Roßlau ist in den Ausbau einbezogen.

Um die Verkehrsmengen bewältigen zu können, ist eine Lichtsignalanlage vorgesehen. Diese berücksichtigt nicht nur den Straßen-, Fußgänger- und Radverkehr, sondern ist auch mit der Schrankenregelung des Bahnübergangs gekoppelt, was einen hohen Sicherheitsgewinn gegenüber dem vorherigen Zustand darstellt.

Um Anwohner und Kleingartennutzer im nordwestlichen Teil des Kreuzungsbereiches vor Lärm zu schützen, ist entlang der B 96 eine 112 Meter lange und zwischen 2,00 und 3,50 Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen. Diese wird zum Teil transparent ausgeführt.

Für die Entwässerung der Fahrbahn sowie der Geh- und Radwegflächen werden im Bereich der Straßenränder 11 Versickerungsmulden angelegt.

Für den Kreuzungsausbau müssen 22 straßenbegleitende Bäume gefällt werden. Zum Ausgleich werden 44 Laubbäume beidseitig der B 96 und an der Hauptstraße gepflanzt.

Antragstellerin und zukünftige Bauherrin ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen erhoben haben, zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in den Stadtverwaltungen Hoyerswerda und Lauta wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben.


Kontakt

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Pressesprecherin Valerie Eckl
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