Über 137 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagesbetreuung
26.09.2023, 13:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Zum weiteren Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Grund- und Förderschulen sowie Horten hat das sächsische Kabinett heute (26. September) die Förderrichtlinie »Ganztagsinvestitionen« verabschiedet. Das Förderprogramm stellt reichlich 137 Millionen Euro Fördergelder für kommunale Träger (Städte, Gemeinde, Landkreise) und freie Träger von Grund- und Förderschulen bereit. Auch Träger von Horten sind antragsberechtigt. Der Fördersatz für die Antragssteller beträgt bis zu 70 Prozent. Gefördert werden Investitionen in einen Neubau, Umbau, eine Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden und Horten sowie deren Außenanlagen. Auch Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen können gefördert werden, wenn sie für Ganztagesangebote genutzt werden und die schulische Nutzung insgesamt überwiegt.
Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird der überwiegende Teil der Mittel in einem »Regionalen Budgetverfahren« vergeben. Das heißt, die Landkreise und die Kreisfreien Städte können im Rahmen eines ihnen zur Verfügung stehenden Budgets selbst entscheiden, welche Vorhaben bezuschusst werden sollen. Der Fördersatz für die Antragsteller beträgt hier bis zu 70 Prozent.
»Die 137 Millionen Euro können wir hauptsächlich für den qualitativen Ausbau von Ganztagesbetreuung nutzen. Wir verbessern damit die Bildung und Betreuung unserer Kinder«, betonte Kultusminister Christian Piwarz und verwies auf die in Sachsen bereits vorhandene hohe Ganztagsbetreuungs-Quote von rund 90 Prozent von Kindern im Grundschulalter (Bundesdurchschnitt: 47,5 Prozent). Der Minister ergänzte: »In der Grundschule werden die Weichen für das weitere Lernen gestellt. Das Geld wird dringend gebraucht, denn die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler steigt. Durch eine gezielte Ganztagesförderung können wir über den Unterricht hinaus den Lernprozess der Kinder unterstützen«.
Hintergrund:
Zur schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler ab 2026 stellt der Bund Investitionsmittel für Schulgebäude sowie Horte zur Verfügung. Ziel ist es, mit den Fördergeldern Schul- und Hortplätze zu erhalten, neu zu schaffen und die Qualität von Ganztagesbetreuung zu verbessern. Der Bund stellt dafür den Ländern Finanzhilfen im Gesamtumfang von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag teilt sich in zwei Finanzierungstöpfe: den Beschleunigungstopf (750 Mio. Euro) und den Basistopf (2,75 Mrd. Euro). Die Frist zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Beschleunigungstopf endete am 31. Dezember 2022 (Ergebnis: https://www.schule.sachsen.de/foerderprogramm-zum-quantitativen-ausbau-und-der-qualitativen-verbesserung-ganztaegiger-bildungs-und-betreuungsangebote-6355.html)
Nun soll der Basistopf (137.007.200 Euro) umgesetzt werden.