»Wir brauchen die Krankenhausreform dringend, um Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln«
26.09.2023, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gesundheitsministerin Petra Köpping hat heute das Kabinett gemeinsam mit Rainer Striebel, dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Plus und Friedrich R. München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, über den aktuellen Stand der Krankenhausreform und aktuelle Herausforderungen der Krankenhäuser informiert.
Dazu erklärt Staatsministerin Köpping:
»Wir brauchen die Krankenhausreform dringend, um die Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln. Die gesundheitliche Versorgung und Infrastruktur ist für eine lebenswerte Region eines der wichtigsten Themen. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen an den Entwicklungen großen Anteil. Ich begrüße, dass der in Ostdeutschland bereits vollzogene Klinik-Strukturwandel im Reformprozess berücksichtigt werden soll. Dafür haben wir gekämpft. Die Krankenhauslandschaft in Sachsen ist bereits gut aufgestellt – wir wollen vorhandene, bewährte Strukturen in das neue System überführen.«
»Wie alle anderen Bundesländer auch lehne ich das Krankenhaus-Transparenzgesetz des Bundes ab. Es ist nicht sinnvoll, dieses Gesetz vor der Krankenhausreform vorzulegen. Denn das Transparenzgesetz greift sehr wohl in die Krankenhausplanung der Länder ein. Dies sorgt zudem bei Patientinnen und Patienten für Verwirrung. Dies wäre leicht zu verhindern, wenn erst die Reform umgesetzt wird und dann das Transparenzgesetz in Kraft tritt. Im Übrigen gibt es bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich als Patient über das Leistungsangebot der Krankenhäuser zu informieren.«
»Das derzeitige Finanzierungssystem für Krankenhäuser muss geändert werden, das System der Fallpauschalen funktioniert nicht. Krankenhäuser sind auch dort erforderlich, wo es nur wenige Behandlungsfälle gibt. Dies gehört zur Daseinsvorsorge dazu. Mir ist bewusst, dass bundesweit viele Krankenhäuser finanziell in Schwierigkeiten stecken. Der Krankenhaus-Protesttag in der vergangenen Woche hat dies eindrücklich deutlich gemacht. Wir brauchen daher zwingend eine Zwischenfinanzierung der notwendigen Betriebskosten mittels eines Vorschaltgesetzes bis die Reform wirksam wird, um Insolvenzen von Krankenhäusern abzuwenden. Ohne eine Zwischenfinanzierung wird der Umbau nicht gelingen. Hier ist der Bund zuständig, es gibt aber hierzu bisher keine Aussage dazu. Zudem sind Mittel für den Transformationsprozess nötig. Alle Bundesländer sind sich hier einig. Auch hier vermisse ich nach wie vor eine Zusage des Bundes.«
»Wir haben bereits im aktuellen Doppelhaushalt bei der Einzelförderung der Kliniken im Vergleich zu 2022 20 Millionen Euro mehr eingestellt. Außerdem hat der Freistaat das Investprogramm des Bundes zur Digitalisierung aufgestockt, mit 63 Millionen Euro aus dem Corona-Fonds. Dadurch hatten die Kliniken in Sachsen insgesamt 210 Millionen Euro zusätzlich zu im Doppelhaushalt eingestellten Invest-Mitteln zur Verfügung. Das ist eine ganz wichtige Steigerung zur Unterstützung der Kliniken. Als Land können wir die Kliniken nur bei Investitionen unterstützen. Wir prüfen hier, was möglich ist. Klar ist, dass die Krankenhaus-Investitionen auch ein Schwerpunkt im nächsten Doppelhaushalt sein müssen.«