Innenminister Schuster heute im Bundesrat – nein zum Kiffen, ja zu Medizinalcannabis und Entlastung unserer Kommunen bei der Einführung der flächendeckenden Wärmeplanung
29.09.2023, 12:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Heute hat Innenminister Armin Schuster im Bundesrat zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung gesprochen.
• Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
In seiner Rede zum Entwurf des Cannabisgesetzes kritisierte Schuster deutlich, dass mit diesem die falschen Schwerpunkte gesetzt werden.
Innenminister Schuster: »Der Gesetzentwurf verharmlost eine gefährliche Droge, macht sie gesellschaftlich hoffähig und schafft neue Konsumanreize. Statt Kinder und Jugendliche zu schützen, werden sie gefährdet. Und für die nach Expertensicht zumindest notwendigen Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen gibt es nicht einmal die notwendigen Mittel vom Bund. Der Bund gibt Cannabis frei und die Länder und Kommunen sollen sehen, wie sie vor Ort mit den Ergebnissen klarkommen! Die Behauptung, wonach die Freigabe von Cannabis Justiz und Polizei entlastet, trifft auch nicht zu. Vielmehr werden diese zusätzlich belastet. Wie soll die Polizei bei Stichproben feststellen, ob das Cannabis legal oder illegal erworben wurde und ob der Kinder- und Jugendschutz eingehalten wurde? Wie soll sie den Besitz von 25 Gramm und den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen in Wohnungen kontrollieren und mit welchem Personal soll das Konsumverbot im Umkreis von 200 Metern um Schulen und Spielstätten überwacht werden? Ebenfalls wird der Schwarzmarkt nicht eingedämmt, sondern im Gegenteil weiter gestärkt. Die Bundesregierung ist der grotesken Auffassung, internationalen Drogenkartellen Marktanteile streitig machen zu können.«
Schuster weiter: »Warum der Bund in seinem Gesetz im Vergleich zu den Niederlanden die fünffache Abgabemenge erlaubt, kann ich nicht nachvollziehen. Die Zahl der Drogenfahrten und -unfälle sowie die im Drogenrausch begangenen Straftaten werden ganz sicher auch nicht sinken. Im Hinblick auf unsere Außengrenze über 582 Km zu Polen und zur Tschechischen Republik ist zu erwarten, dass es im Grenzgebiet zu einem Anstieg beim Drogentourismus und -handel kommen wird. Diese Art des Tourismus wollen wir in Sachsen nicht! Zusammengefasst: der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet mehr Drogenabhängige, mehr Straftäter, mehr Bürokratie und mehr Belastung für Kommunen, Justiz und Polizei. Er ist auch aus Sicht der Wissenschaft ein Irrweg.«
Bedarf an Medizinalcannabis in Deutschland steigt
Der Bedarf an Medizinalcannabis in Deutschland steigt. So hat sich die Summe von Cannabisblüten, die zu medizinischen Zwecken an die Apotheken geliefert wurden, innerhalb von nur zwei Jahren verdoppelt – von 7,2 Tonnen im Jahr 2020 auf 14,8 Tonnen im Jahr 2022. Produktion und Abgabe in Deutschland sind aber immer noch stark reglementiert. Während im letzten Jahr rund 24,8 Tonnen Medizinalcannabis importiert wurden, dürfen in Deutschland jährlich nur 2,6 Tonnen Cannabisblüten angebaut und abgenommen werden, obwohl die inländischen Produzenten dieselbe Menge in derselben Qualität liefern könnten.
Innenminister Schuster: »Statt Genusscannabis zu legalisieren, sollten wir den rechtlichen Rahmen beim Medizinalcannabis anpassen, um die beste Versorgung von Patientinnen und Patienten stärker aus deutscher Herstellung zu gewährleisten. Das bedeutet: Reduzierung der immensen Importe, mehr Angebot durch deutliche Ausweitung der nationalen Produktionsmengen sowie Freigabe der Abgabepreise. Das würde den Betroffenen helfen und wäre auch wirtschaftlich der richtige Weg. Ich fordere die Bundesregierung auf, dass gesamte diesbezügliche Regelwerk zu erneuern und dabei die Empfehlungen des Bundesrates zu berücksichtigen.«
• Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Mit dem vorgelegten Entwurf soll:
– eine flächendeckende Wärmeplanung verpflichtend eingeführt und
– spezifische Vorgaben an den Anteil von erneuerbaren Energien und vermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen ab 2030 geschaffen werden.
Die einmaligen Kosten für die Länder – einschließlich der Gemeinden – sollen sich nach dem Vorblatt zum Gesetz bis zum Jahr 2028 auf rund 535 Millionen Euro belaufen. Ab 2029 kämen rund 38 Millionen Euro pro Jahr dazu.
Kommunalminister Armin Schuster: »Bei uns in Sachsen sehen wir deutlich, wie sehr Entscheidungen des Bundes die Kommunen vor Probleme stellen. Das geht los bei der Migrationspolitik und hört bei den heute vorgelegten Vorschlägen zur Wärmeplanung nicht auf. Wir sind uns alle grundsätzlich einig: die Energiewende muss vorangebracht werden. Aber nicht in dem die Bundesregierung einen Auftrag erteilt und Länder sowie Kommunen sollen zahlen! Die Akzeptanz für die Energiewende und auch für die Politik steigt nicht, wenn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit der Finanzierung der kommunale Wärmeplanung im unklaren gelassen werden.«
Schuster weiter: »Wir brauchen Klarheit, von wem die Kosten für die kommunale Wärmeplanung aufgebracht werden. Aus unserer Sicht ist dies eindeutig: Vom Bund! Von diesem erwarten wir eine Übernahmegarantie. Denn es gilt der Grundsatz: Wer bestellt, muss auch zahlen! Und dies in der Höhe, in der Kosten entstehen, nicht in einer pauschalen Größe und am Ende bleiben die Kommunen dann auf den Mehrkosten sitzen. Insbesondere für die kleinen und kleinsten Kommunen muss der Bund überdies die vorgesehenen Fristen zur Erstellung der Wärmepläne verlängern, soll das Vorhaben nicht schon im Beginn scheitern.«
Hintergrund:
Am 26. Juni 2023 hatte das SMI ein Expertenforum zum Thema Cannabis-Freigabe durchgeführt. Den entsprechenden Videobeitrag finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=FFtTWf5WgPQ