Start für Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen
17.10.2023, 13:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Minister Dulig: »Wer sich weiterbildet, investiert in seine eigene Zukunft«
Die Arbeitswelt verändert sich tiefgreifend und mit hoher Geschwindigkeit. Digitalisierung und Automatisierung führen zu Berufen im Wandel. Kontinuierliche berufliche Weiterbildung wird immer wichtiger, doch die Kosten reichen von ein paar Hundert Euro für Kurse von kürzerer Dauer und gehen für längere Schulungen in die Tausende. Hier setzt die neue Landesförderung ‚Berufliche Weiterbildung` an, die das Kabinett heute beschlossen hat.
Arbeitsminister Dulig: »Eine gute Berufsausbildung ist immer noch der beste Startpunkt in ein selbstbestimmtes Erwerbsleben. Doch in den meisten Fällen wird sie nicht dauerhaft ausreichen. Wirtschaft und Arbeitswelt ändern sich rasant und die berufliche Weiterbildung kann hier viel bewegen, für jede und jeden ganz individuell ebenso wie für den Betrieb. Finanzielle Unterstützung gibt es mit unserem Förderprogramm Berufliche Weiterbildung für beide Seiten. Damit wollen wir den Beschäftigten und den Betrieben bei den notwendigen Ausgaben für berufliche Weiterbildung helfen. Wer sich weiterbildet, investiert in seine eigene Zukunft.«
Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Geringfügig Beschäftigte erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen.
Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifischen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern orientieren.
Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB): »Die Förderung 'Berufliche Weiterbildung' setzt auf Wachstum und Innovation in einer dynamischen und zukunftsorientierten Arbeitswelt. Sie ermöglicht es sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen in Sachsen, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen kontinuierlich zu erweitern und sich so den ständig wandelnden Anforderungen anzupassen. Als Förderbank des Freistaats begleiten wir die Beschäftigten und Unternehmen gerne dabei, den Wandel in der Technologie und in der Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.«
Mit der neuen Förderung der beruflichen Weiterbildung wird zudem den Digitalisierungs- und Vereinfachungsbestrebungen Sachsens Rechnung getragen. Die Förderung wird über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank umgesetzt. Nutzerfreundlich und ökonomisch: Die Antragstellung und Verwendungsnachweisführung erfolgen in einem digitalisierten und vereinfachten Zuwendungsverfahren.
Hintergrundinformationen:
Der Freistaat Sachsen unterstützt seit dem Jahr 2007 die berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln – zuerst mit dem Programm »Betriebliche Weiterbildung« und ab 2010 mit dem Weiterbildungsscheck und zuletzt mit zusätzlichen Mitteln aus dem Krisenreaktionsfonds der EU (REACT-EU). Allein im Förderzeitraum 2014 bis 2020 sind rund 11.000 »Weiterbildungsschecks individuell« mit einem Fördervolumen von 30,7 Millionen Euro und rund 15.000 betriebliche Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von 29 Millionen Euro gewährt worden.
Im Landeshaushalt stehen für die `Berufliche Weiterbildung` im Jahr 2023 vier Millionen Euro und im Jahr 2024 sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche und flexible Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und ggf. der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.
Anträge können in den kommenden Tagen bei der SAB gestellt werden. Die SAB informiert hierüber unter www.sab.sachsen.de oder
www.sab.sachsen.de/betriebliche-Weiterbildung oder
www.sab.sachsen.de/individuell-berufsbezogene-Weiterbildung