Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern nach Tunesien
19.10.2023, 09:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am 18. Oktober 2023 wurden sieben abgelehnte Asylbewerber aus der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen zurück nach Tunesien gebracht. Die Sammelrückführung startete vom Flughafen Leipzig-Halle.
Bei den Rückgeführten handelt es sich um männliche, volljährige tunesische Staatsbürger. Alle Personen sind verurteilte Straftäter. Sie waren zuletzt in Justizvollzugsanstalten sowie in einer Abschiebehafteinrichtung untergebracht.
Zusätzlich zu den in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen stehenden genannten Personen wurden vierzehn Ausreisepflichtige aus der Zuständigkeit der Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Baden-Württemberg, dem Saarland und Berlin sowie aus der Zuständigkeit der Bundespolizei zurückgeführt.