Beamtenrechtliche Schritte gegen einen Auszubildenden der Polizei Sachsen eingeleitet
30.10.2023, 14:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
(Rothenburg/O.L.) Rektor Dirk Benkendorff hat heute beamtenrechtliche Schritte gegen einen Auszubildenden der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) eingeleitet. Dem 18-Jährigen wurde verboten, die Dienstgeschäfte auszuüben und somit an der Ausbildung weiter teilzunehmen.
Anlass für diesen Schritt waren strafrechtliche Ermittlungen der Görlitzer Kriminalpolizei, die am Tag zuvor wegen des Vorwurfs der Beleidigung sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet worden waren. Der Tatverdächtige soll öffentlich verschiedene beleidigende sowie rechtsmotivierte Äußerungen getätigt haben.
Rektor Benkendorff positioniert sich eindeutig:
»Polizeibeamtinnen und -beamte tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und müssen sich dieser stets bewusst sein. Das gilt auch und insbesondere außerhalb der Dienstzeit im privaten Umfeld. Gedankengut, dass den Nationalsozialismus verherrlicht, hat in der sächsischen Polizei keinen Platz. Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wird den Sachverhalt mit aller Konsequenz verfolgen.«
Hintergrundinformationen
Der Tatverdächtige wurde zum 1. September 2022 in den Polizeidienst eingestellt. Er absolvierte seitdem eine 30-monatige polizeifachliche Ausbildung an der Polizeifachschule Schneeberg, um die Befähigung für die Laufbahngruppe 1.2 der Polizei (ehem. mittlerer Polizeivollzugsdienst) zu erlangen. (tk)