Sächsische Eichbehörde bescheinigt Messgenauigkeit für erste sächsische Wasserstofftankstelle
12.11.2023, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Wir wollen Voraussetzungen für einen kohlenstoffarmen Straßenverkehr schaffen und gleichzeitig den Verbraucherschutz sichern«
Die sächsische Eichbehörde hat die Überprüfung der ersten Wasserstoff-Tankstelle in Sachsen abgeschlossen und deren Konformität mit eichrechtlichen Anforderungen bestätigt. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung emissionsarmer Verkehr in Sachsen getan, denn die ambitionierten Klimaziele der Europäischen Union zur Treibhausgassenkung erfordern auch den Einsatz von Technologien, die einen emissionsarmen Straßenverkehr ermöglichen. Hierfür müssen Prüfverfahren für Messgeräte zur Abgabe von alternativen Energieträgern entwickelt werden. Dies ist im Bereich Wasserstoffmobilität nun gelungen. Die Dresdner Wasserstofftankstelle in der Wiener Straße wird laut Betreiber H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co. KG seit Oktober mit klimafreundlichem, also »grünem« Wasserstoff beliefert.
Staatsministerin Petra Köpping: »Es ist von großer Bedeutung, dass der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen die Prüfmöglichkeiten für Messgeräte im Bereich des kohlenstoffarmen Straßenverkehrs ausbaut. Auch bei innovativen Technologien ist es wichtig, dass der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unrichtigen Messungen sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsakteure gewährleistet sind.«
Wie fast jedes Messgerät, das im geschäftlichen Verkehr eingesetzt wird, fallen Wasserstoffzapfsäulen unter die Eichpflicht. Auf Grundlage des deutschen Mess- und Eichgesetzes ersetzt eine Konformitätsbewertung die frühere Ersteichung von Messgeräten. Bei der Überprüfung der Wasserstofftankstelle wurden nun die formalen Anforderungen und messtechnischen Eigenschaften unter realen Messbedingungen überprüft. Ergebnis: Alle Messwerte lagen im Toleranzbereich. Anschließend wurde die national vorgeschriebene Metrologie-Kennzeichnung am Messgerät angebracht. Der Zapfpunkt darf jetzt für geschäftliche Zwecke bis zum Ende der zweijährigen Eichfrist verwendet werden. Dann führt das Eichamt Dresden eine erneute Überprüfung der Wasserstofftankstelle durch.
Dr. Eckhard Steep, Direktor des Staatsbetriebs Mess- und Eichweisen: »Neue Messtechnologien stellen häufig eine Herausforderung dar, da Überprüfungsmöglichkeiten ihrer Messrichtigkeit erst entwickelt und getestet werden müssen. Bei Wasserstofftankstellen besteht die Schwierigkeit darin, die Prüfung vor Ort durchzuführen. Transportkosten sind vor allem im Fernverkehr ein hoher Ausgabefaktor und beeinflussen letztlich auch den Warenpreis. Die Überprüfung von Wasserstoffzapfpunkten stellt daher einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz dar."
Im Bereich Verkehr und Mobilität stellen Brennstoffzellen-Fahrzeuge (Wasserstoffautos) neben beispielsweise Elektrofahrzeugen eine klimafreundliche Alternative zu Verkehrsmitteln dar, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Zur Abgabe von Wasserstoff gibt es in Deutschland aktuell über 120 Zapfsäulen. Die Abnehmer sind überwiegend im gewerblichen Gütertransport zu finden.
Hintergrund:
Aufgrund seiner Aufgaben im Bereich Verbraucherschutz ist der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen eine nachgeordnete Behörde des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er besteht aus der Direktion mit Sitz in Dresden und vier Eichämtern in Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz sowie der Eichstelle in Löbau.
https://www.eichamt.sachsen.de
Weitere Informationen:
https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Wasserstoff/wasserstoffstrategie.html https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/start.html