Sachsen stärkt die Sicherheit seiner kommunalen Amts- und Mandatsträger
14.11.2023, 10:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Anfeindungen von Amts- und Mandatsträgern sind in vielen Kommunen an der Tagesordnung. Das Spektrum reicht von Beleidigungen über ernsthafte Bedrohungen bis hin zu körperlichen Angriffen. Dabei sind es gerade die Amts- und Mandatsträger auf lokaler und regionaler Ebene, die für das Funktionieren unserer Demokratie unerlässlich sind.
Zu deren besserem Schutz stärkt die sächsische Landesregierung nun die Sicherheit von Lokalpolitikern. Dazu sollen im Rahmen von zwei Aktionssträngen insbesondere polizeiliche Maßnahmen und flankierende Beratungsangebote beitragen. Auch die Allianz Sichere Sächsische Kommunen ist mit ihrer Erfahrung aus der Kooperation mit 54 sächsischen Stadt- und Landgemeinden in die Ausgestaltung der Sicherheitsangebote eingebunden.
Innenminister Armin Schuster: »Die Kommunalpolitik ist die Wurzel unserer demokratischen Gesellschaft. Wer Amts- und Mandatsträger einschüchtert, bedrängt oder sogar angreift, der legt dort die Axt an und gefährdet den sozialen Frieden. Der Freistaat Sachsen sieht dieser sich zuspitzenden Entwicklung nicht tatenlos zu und wird die Sicherheit von Kommunalpolitikern weiter stärken. Dazu gehören neben polizeilichen Maßnahmen wie dem lageabhängigen Personen- und Objektschutz oder der Sensibilisierung vor Ort auch die vollumfängliche Beratung der Betroffenen durch die Allianz Sichere Sächsische Kommunen und den Landespräventionsrat sowie andere Beratungsnetzwerke. Die Kommunalpolitiker vor Ort brauchen unsere Solidarität und eine konkrete Unterstützung, wie sie mit gefährlichen Situationen in ihren Gemeinden umgehen können und sollen.«
Hintergrundinformationen
Die Sicherheit wird durch zwei Stränge gestärkt. Zum einen wird kommunalen Amts- und Mandatsträgern frühzeitig und niedrigschwellig Unterstützung in Form eines polizeilichen Maßnahmenpakets gewährleistet. Dazu gehören beispielsweise ein enger Kontakt zwischen Kommunalpolitikern und Polizei, die Absprache gezielter polizeilicher Maßnahmen oder die Beratung zu Verhaltensweisen in Gefahrenlagen. Je nach Situation können dann weitere tiefergehende Maßnahmen, wie etwa Personen- oder Objektschutz durch das Landeskriminalamt (LKA) eingeleitet werden.
Der zweite Strang behandelt flankierende Maßnahmen im präventiven Bereich. So sollen durch Veranstaltungen oder durch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit des Landespräventionsrates auf die Situationen der kommunalen Amts- und Mandatsträger eingegangen werden. Hier kann auch auf den Erfahrungsschatz des sächsischen Präventionsbündnisses »Allianz Sichere Sächsische Kommunen« (www.asskomm.de) zurückgegriffen werden.
Eingebunden sind dabei die Zentrale Ansprechstelle für Opfer extremistischer Bedrohungen (ZASTEX) beim Landeskriminalamt und das Expertennetzwerk bei der Landesdirektion Sachsen.