Kinder- und Jugendbeauftragte zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November
17.11.2023, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Susann Rüthrich: "Kinderrechte umzusetzen bedeutet, eine Haltung einzunehmen, die vom Kind aus denkt"
Vor 34 Jahren - am 20. November 1989 - hat die UN-Vollversammlung die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Der Tag gilt seitdem als Internationaler Tag der Kinder-rechte, an dem der mit dem Übereinkommen verbundene Auftrag ins Zentrum der Aufmerksamkeit in Politik und Gesellschaft gerückt werden soll. Das Übereinkommen besteht aus 54 Artikeln, die den Kindern und Jugendlichen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsreche zusichern. Dem übergeordnet steht der Vorrang des Kindeswohls. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert und sich damit zur Umsetzung der Kinderrechte verpflichtet.
»Ob Kinder die in der UN-Kinderrechtskonvention benannten Rechte tatsächlich realisieren können, entscheidet sich wesentlich im konkreten Umfeld, in dem sie aufwachsen: in den Familien, den Institutionen, den Kommunen und durch Entscheidungen und Regelungen auf Landesebene.« so Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November.
»Kinder sind Erwachsenen gleichwertig. Aber: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen! Sie brauchen einen besonderen Schutz, eine besondere Förderung und kindgerechte Formen der Beteiligung. Kinderrechte umzusetzen, bedeutet einen Perspektivwechsel vorzunehmen - nämlich vom Kind aus zu denken. Dafür brauchen wir in Politik und Gesellschaft mehr Ver-ständnis dafür, dass Kinder von sehr vielen unserer Entscheidungen betroffen sind, was aber allzu oft nicht ausreichend wahrgenommen wird. Damit fehlt eine wesentliche Perspektive. Dies trifft auf Fragen der Stadt- und Verkehrsplanung, der Sozial- und Hilfesysteme und des Klimaschutzes ebenso zu, wie im individuellen-persönlichen Bereich. Kinderrechte umzuset-zen bedeutet, eine individuelle Haltung einzunehmen, die Kindern mit wertschätzender Ge-borgenheit gegenübertritt und einem Bild vom Kind, das von Gleichwertigkeit und Respekt geprägt ist. Dabei bedingen Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte einander. Es ist gerade die UN-Kinderrechtskonvention, die wesentlich dazu beigeträgt, das Kind als eigenständiges Subjekt mit einer eigenen Persönlichkeit und eigenen Rechten in allen Entscheidungen, die das Kind betreffen, zu behandeln.«
Hinweis
Die Kinder- und Jugendbeauftragte ist am Montag, 20.November 2023, 19:30 bis 21:00 Ge-sprächsgast der Online-Veranstaltung »HALTung – Kinderrechte! Wie fehlende Haltung Kin-derrechte einschränkt«. Gastgeber sind der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. und die Evangelische Akademie Sachsen. Die Teilnahme ist Kostenlos. Anmel-dungen unter https://ea-sachsen.de/veranstaltungen/haltung-kinderrechte