Bauministerkonferenz macht Druck beim Bund: Krise auf dem Bau beenden!
24.11.2023, 16:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit gemeinsamen Vorschlägen erfolgreich
Die Bauministerinnen und -minister der Länder machen beim Bund Druck für ein Ende der Krise im Baugewerbe. Auf ihrer Konferenz in Baden-Baden (Baden-Württemberg) unterstützen sie fast einstimmig einen großen Teil der sächsischen Forderungen. Diese hatte Sachsens Bauminister Thomas Schmidt gemeinsam mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit dem Antrag »Wohnungsbau stärken, der Bund muss liefern!« eingebracht.
Um den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt der vergangenen Woche Rechnung zu tragen, haben die Bauministerinnen und -minister außerdem einem Eilantrag zugestimmt. Dieser nimmt Bezug auf die vom Bundesfinanzministerium kommunizierte haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 der Bundeshaushaltsordnung. Die Bauministerinnen und -minister möchten der Unsicherheit begegnen, die sich durch die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ergibt. In ihrem Eilantrag betont die Bauministerkonferenz deshalb, dass es dringend geboten ist, den Bausektor und den Wohnungsbau in Deutschland zu stabilisieren, ebenso die Wohnungs- und Städtebauförderung auskömmlich finanziell zu untersetzen.
»Viele unserer Länderkolleginnen und -kollegen, aber auch Bundesbauministerin Klara Geywitz, haben erkannt, dass es höchste Zeit ist, der dramatischen Lage auf dem Bau mit wirksamen Maßnahmen zu begegnen. Das zeigt auch der zusätzliche Eilantrag, mit dem wir uns heute beschäftigt haben«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »Es muss dringend dafür gesorgt werden, dass der Wohnungsbau wieder wirtschaftlich wird. Sonst droht nicht nur, dass zahlreiche Unternehmen aus Bauwirtschaft und -handwerk aufgeben und ihre Beschäftigten auf Dauer verlieren. Ohne Wohnungsbau steuern wir auf gravierende soziale Probleme zu. Wir brauchen dringend den Neubau von Wohnungen, um die Lage auf den Wohnungsmärkten zu entspannen.«
Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf
- bei der Ausgestaltung von neuen (teilweise bereits angekündigten) Förderprogrammen im Bereich des Wohnens und Bauens die Länder frühzeitig einzubeziehen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Förderkulisse aus Bundes- und Landesprogrammen sinnvoll abgestimmt ist und die gemeinsamen Ziele effektiv unterstützt werden.
- Zuschüsse und Darlehen zu einem attraktiveren Zins sowie längere Laufzeiten anzubieten und die Förderprogramme der KfW und der BAFA langfristig verbindlich mit ausreichend Haushaltsmitteln auszustatten.
- zeitnah, bis zum 31. März 2024 dafür Sorge zu tragen, dass zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse für den Bestandserwerb über die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingeführt und attraktiv ausgestaltet werden. Das erleichtert vor allem Familien, Bestandsgebäude im Sinne eines »jung kauft alt« zu erwerben und somit Wohneigentum zu schaffen. Dabei sollten alle Wohnbauformen förderfähig sein.
- ein Bürgschaftsprogramm für Darlehen im Wohnungswesen aufzulegen. Unternehmen im Bereich des Wohnungsbaus sind für dringend benötigte Investitionen in neue Vorhaben auf auskömmliche Finanzierungsbedingungen angewiesen. Die Übernahme von Bürgschaften kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.
- zeitnah, bis zum 31. März 2024 eine Gesetzesänderung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine gestaffelte Erhebung der Grunderwerbsteuer zuzulassen, damit die Länder bei erstmaligem Erwerb selbst genutzten Wohneigentums sowie bei der Schaffung von öffentlich-gefördertem Wohnraum auf die Steuererhebung verzichten können.
- Steuerbegünstigungen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen.
- das Wohnraumpotenzial auf bestehenden Gebäuden zu nutzen und Aufstockungen steuerlich zu fördern. Dadurch könne Grundstückskosten eingespart und Baukosten gesenkt werden.
- weitere Erleichterungen bei bundesrechtlichen Baustandards zu schaffen. Das gilt insbesondere bei der Einstufung des energetischen Zustandes eines Gebäudes, bei dem der dekarbonisierte Energieverbrauch mit zu berücksichtigen ist und nicht primär und ausschließlich durch die Festlegung der baulichen Standards getroffen werden kann.
- das Förderkonzept für die Gebäudeenergetik, und die neuen Einzelmaßnahmen der Förderrichtlinie BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) kurzfristig vorzulegen. Die Wohnungswirtschaft braucht Klarheit und Verlässlichkeit. Das Förderkonzept zum Gebäudeenergiegesetz ist so auszugestalten, dass Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft nicht schlechter gestellt werden als selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
- für die die Umsetzung der Beschlüsse der MPK vom 6./7. November 2023 in puncto Planungs- und Genehmigungsverfahren zeitnah einen klaren Zeitrahmen zu benennen, um Hürden abzubauen und Bauleistungen rasch realisieren zu können.
- das GEG und das geplante Wärmeplanungsgesetz zu synchronisieren. Beide Gesetze müssen Hand in Hand gehen, da sie Entscheidungsgrundlage für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, wohnungswirtschaftliche Unternehmen und Kommunen sind.
- sich bei den Trilogverhandlungen zur Gebäudeeffizienzrichtlinie der EU (EPBD) dafür einzusetzen, dass die Sanierungsvorhaben realistisch und umsetzbar ausgestaltet werden und sich eng mit der Bauministerkonferenz abzustimmen. Bei den Verhandlungen ist sicherzustellen, dass die Richtlinie keine Mindesteffizienzstandards für Gebäude enthält und Immobilieneigentümerinnen und Eigentümer im europäischen Vergleich nicht schlechter gestellt werden.
- die Streichungen von Bundesfinanzmitteln im Bereich der ländlichen Entwicklung rückgängig zu machen. Die beabsichtigte vollständige Streichung der Mittel des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung - ohne entsprechende Kompensation bei der regulären GAK - stoppt abrupt Investitionen im ländlichen Raum. Unterstützt wurden unter anderem die Revitalisierung und multifunktionale Nutzung von Gebäuden. Wichtige Grundversorgungseinrichtungen für den ländlichen Raum wie Dorfgemeinschaftshäuser und Ärztehäuser konnten so erhalten und geschaffen sowie der barrierefreie Ausbau bestehender Infrastruktur unterstützt werden.