Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofes zur Prüfung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen: Stellungnahme des Sozialministeriums

07.12.2023, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat heute den Sonderbericht zur Prüfung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen veröffentlicht. Die Prüfung umfasste vor allem die Jahre 2016 bis 2019. Der Rechnungshof hat umfangreiche Kritik an Konzeption und Vollzug der Förderrichtlinie geübt. Dem veröffentlichten Sonderbericht ist eine vom Sozialministerium erstellte Stellungnahme beigefügt.

Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Der Rechnungshof beanstandet, dass beim Vollzug der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen maßgeblich gegen Verwaltungs- und Zuwendungsrecht verstoßen wurde. Sowohl die Förderkonzeption als auch die Richtlinie selbst seien nicht dazu geeignet gewesen, eine fachlich bedarfsgerechte Förderung sicherzustellen und Integrationsmaßnahmen zielgerichtet zu steuern. Gefordert wurde, das dadurch von Intransparenz und Einzelfallentscheidungen geprägte Förderverfahren zu ändern.

In unserer Stellungnahme an den Rechnungshof haben wir deutliche Defizite bei der damaligen Förderkonzeption und Förderrichtlinie eingeräumt und gleichzeitig dargestellt, dass das Ministerium zügig zahlreiche Schritte unternommen hat, um den Prüfungsfeststellungen zu begegnen. Wir haben bereits zum Jahresbeginn mit der umfassenden Überarbeitung der Richtlinie begonnen und dabei den Rechnungshof stets einbezogen. Die Förderung von Integrationsmaßnahmen wurde fachlich und verfahrenstechnisch neu strukturiert. Am 14. November 2023 wurde die novellierte Richtlinie durch das Kabinett beschlossen.« Die alleinige Zuständigkeit für das gesamte Bewilligungs- und Entscheidungsverfahren liegt nun bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), womit einer Kernforderung des Sächsischen Rechnungshofes entsprochen wurde. Auf Grund der Anpassung der Verwaltungsvereinbarung zwischen SAB und Sozialministerium hat die SAB diese alleinige Zuständigkeit für das Bewilligungs- und Entscheidungsverfahren bereits im Rahmen der Antragsfrist 31. Juli 2023 wahrgenommen.«

Bereits zuvor wurden umfangreiche Schritte zur Verbesserung der Transparenz sowie zur inhaltlichen Schärfung des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens umgesetzt. Innerhalb der Verwaltung wurden darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Entscheidungsdokumentation ergriffen, es erfolgten umfassende organisatorische und auch personelle Veränderungen, außerdem erhielten die Bediensteten Aus- und Fortbildungen zum Verwaltungs- und Zuwendungsrecht. Zudem vertiefte die SAB ihre Prüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Zuwendungsempfänger, der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, der inhaltlichen und finanziellen Abgrenzung der jeweiligen Maßnahmen und des Besserstellungsverbotes.

Staatsministerin Köpping: »Dass die Mängel im Fördervollzug das gesamte Verfahren angreifbar gemacht haben, bedauere ich sehr. Wir haben die Prüfung des Rechnungshofes sehr ernst genommen und in den letzten Monaten alles getan, um schnell und umfassend die nötigen Konsequenzen zu ziehen – inhaltlich, organisatorisch und auch personell. Die neue Förderrichtlinie ist nun in Kraft.

Die vom Rechnungshof vermuteten Rechtsverstöße aufgrund von ‚Interessenskollisionen und Befangenheitstatbeständen‘, etwa wegen der gleichen Parteimitgliedschaft oder früherem ehrenamtlichen Engagement in diesem Bereich, waren klar zurückzuweisen. Das Förderprogramm ist 2015/16 in einer Zeit entstanden, wo binnen Wochen zehntausende Geflüchtete untergebracht werden mussten. Kommunen, Kirchen und Vereine brauchten unmittelbare Hilfe bei dieser neuen Aufgabe. Mit der schnell erarbeiteten, damals völlig neuen Richtlinie Integrative Maßnahmen haben wir nicht nur dafür gesorgt, dass die Geflüchteten betreut und beraten werden konnten. Wir haben auch dafür gesorgt, dass unsere sächsische Gesellschaft, unsere Landkreise und Kommunen, unsere engagierten Bürgerinnen und Bürger unterstützt worden sind. So konnten in dieser Krise, in diesen turbulenten Zeiten, der soziale Frieden und der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt bleiben. Es schmerzt mich sehr, dass wir nicht zu jedem Zeitpunkt ordnungsgemäße und rechtlich saubere Verwaltungsprozesse sicherstellen konnten. Wir haben das Richtige getan. Aber wir haben es nicht immer richtig getan. Daraus haben wir gelernt, gehandelt und umfangreiche Konsequenzen gezogen«, so Staatsministerin Köpping abschließend.

Hintergrund

Das Kabinett hat die Novellierung der Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen« am 14. November 2023 beschlossen.
Weitere Informationen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1071045


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
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