Termintipp: Corona-Beschränkungen im Gewandhaus: Muss der MDR Miete zahlen?

08.12.2023, 13:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In einem Berufungsverfahren, das der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden am 13.12.2023 verhandelt, geht es um die Vermietung des Gewandhauses (Eigenbetrieb der Stadt Leipzig) an den MDR zur Durchführung von Konzerten des MDR-Orchesters (»Zauber der Musik«, Reihe Eins«, »Matineekonzert«) in den Spielzeiten 2019/2020 sowie 2020/2021. Eine Vielzahl an Konzerten musste wegen der damals geltenden »Corona-Beschränkungen« aus den entsprechenden Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig sowie der Sächsischen Corona-Schutzverordnung abgesagt werden. Die Parteien streiten darüber, ob der MDR trotz Konzertabsage die vereinbarte Miete oder jedenfalls Stornogebühren zahlen muss.
Der Bundesgerichtshof hatte in Fällen der Vermietung von Gewerbeobjekten, z.B. zum Betrieb von Restaurants, in den coronabedingten Schließungsanordnungen weder einen Mangel der Mietsache gesehen, noch die Vermietung für unmöglich gehalten. Das Verwendungsrisiko trage im Grundsatz der Mieter.
Mit diesem Ansatz verfolgt auch das Gewandhaus seine Ansprüche.
Das Landgericht Leipzig hat in erster Instanz mit Urteil vom 07.06.2023 die Klage dennoch abgewiesen (09 O 318/22). Die jeweilige Verordnungslage habe teilweise nicht einmal die Gebrauchsüberlassung des Gewandhauses erlaubt, weshalb für einzelne Veranstaltungen Unmöglichkeit vorgelegen habe. Außerdem hätten die für die Konzertorganisation zuständigen Gewandhausmitarbeiter dem MDR eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit zugesichert. Für die Spielzeit 2020/2021 sei im Übrigen schon kein Vertrag abgeschlossen worden.
Hiergegen richtet sich die Berufung des »Gewandhauses«, mit der die Zahlungsansprüche von insgesamt rund 40.000,00 € weiterverfolgt werden. Weitere Ansprüche sind noch offen.

Termin: 13.12.2023, 13:00 Uhr, Saal 1.4 Aktenzeichen: 5 U 1061/23


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