Carina Heinrich zur ersten Landestierschutzbeauftragten ernannt
08.01.2024, 13:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bedeutung von Tierschutz fachlich und politisch gestärkt
Zur Stärkung von Tierschutz und Tierwohl in Sachsen wird es erstmals eine eigene Anlaufstelle in der Sächsischen Staatsregierung geben. Mit der Stelle einer Landestierschutzbeauftragten des Freistaates Sachsen wird nun ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Amt der Landestierschutzbeauftragten ist eine selbständige Organisationseinheit, die außerhalb der Abteilungsstruktur des Sozialministeriums besteht und direkt bei der Sozialministerin angesiedelt ist. Carina Heinrich wird ab sofort das Amt übernehmen. Die 45-Jährige konnte sich in einem Bewerbungs- und Auswahlverfahren gegen mehrere Mitbewerberinnen und Mitbewerber durchsetzen.
Sozialministerin Petra Köpping: »Tierwohl geht alle etwas an! Deshalb freue ich mich sehr, dass Carina Heinrich zum 1. Januar 2024 die Aufgabe der sächsischen Landestierschutzbeauftragten übernommen hat. Sie kennt nicht nur aufgrund ihrer Tätigkeit als amtliche Tierärztin die vielen Facetten des Tierschutzes und des Tierwohls. Sie wird eine wichtige Rolle für die Verbesserung des Tierwohls und der Kommunikation der Beteiligten spielen. Sie handelt unabhängig und berät die Landesregierung und die Öffentlichkeit. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihr, sie kennt sich in Sachen Tierwohl gerade in Sachsen sehr gut aus. Und ich wünsche mir sehr, dass alle Partner beim Thema Tierschutz eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.«
Carina Heinrich sagt über ihre neue Aufgabe: »Ich freue mich auf die abwechslungsreichen Herausforderungen, die diese Stelle mit sich bringt. Das Tierwohl ist in Sachsen auf einem guten Weg. Nichtsdestotrotz gibt es vielschichtige Probleme, die in den kommenden Jahren nachhaltige Lösungen bedürfen. Dazu möchte ich mit meinem Wissen und beruflichen Erfahrungen beitragen sowie im intensiven und konstruktiven Austausch mit den Beteiligten vermitteln. Des Weiteren sehe ich sehr viel Verbesserungspotential hinsichtlich tiergerechter Haltung, welche mir sehr am Herzen liegt. Insbesondere sehe ich hier noch viel Aufklärungsbedarf bei den Tierhaltern.«
Die Aufgabenstellung der Landestierschutzbeauftragten ist breit gefasst; sie hat insbesondere eine koordinierende und vernetzende Funktion. Damit wird die Bedeutung von Tierschutz fachlich und politisch besonders hervorgehoben und in die Öffentlichkeit getragen. Die Landesbeauftragte für den Tierschutz im Freistaat Sachsen berät die Landesregierung in Fragen des Tierschutzes und nimmt zu fachlichen und rechtlichen Fragen Stellung. Sie steht gleichermaßen Verbänden, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechperson in Fragen des Tierschutzes zur Verfügung und informiert aktiv die Öffentlichkeit.
Dabei steht die Beratung in allen Fragen des Tierschutzes der obersten Tierschutzbehörde, ihrer nahestehenden Ressorts und nachgeordneten Behörden im Mittelpunkt. Dies beinhaltet die Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes sowie den Dialog mit Berufs- und Fachverbänden. Die Arbeit der Tierschutzbeauftragten bildet die Breite von Tierschutz und Tierwohl ab. Damit das gelingen kann, ist eine interministerielle, ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie die Vernetzung mit den freien, kommunalen und staatlichen Akteuren des Tierschutzes vorgesehen und notwendig. Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, Tierschutzverbände und -vereine.
Zur Person
Nach ihrem Studium der Veterinärmedizin an der Universität Leipzig, das sie mit der Approbation als Tierärztin abschloss, war sie zehn Jahre in verschiedenen Kliniken und Praxen in Sachsen als Tierärztin tätig. Während einer befristeten Tätigkeit als Referentin im Sozialministerium, war sie von 2013 bis 2014 maßgeblich im Bereich der Task-Force Tierseuchenbekämpfung beteiligt. Seit 2016 war sie als amtliche Tierärztin im Referat Veterinärdienst des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschäftigt. Im Jahr 2022 erhielt sie die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung »Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen«.
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