Ganzjahrestourismus: Tourismusministerin Barbara Klepsch überreicht Fördermittelbescheid in Schöneck/ Vogtland

18.01.2024, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Tourismusministerin Barbara Klepsch hat heute (Donnerstag, 18. Januar 2024) in Schöneck / Vogtl. einen Fördermittelbescheid an die Geschäftsführerin der Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Jennifer Braun überreicht. Mit den Fördermitteln in Höhe von 730.125 Euro unterstützt das Tourismusministerium den Aufbau des Ganzjahrestourismus in dem staatlich anerkannten Erholungsort Schöneck / Vogtl. Mit den Mitteln soll ein Kinderwanderweg mit Erlebnisarealen, einem Spielplatz, einer Murmelbahn und einer Tubingbahn gebaut werden.

»Die Stadt Schöneck im Vogtland gilt traditionell als Wintersportgebiet. Trotz der Höhenlage braucht es aber auch hier zunehmend touristische Angebote, die ohne oder mit wenig Schnee auskommen. Das Tourismuskonzept der Stadt weist den Weg ganz klar in Richtung ganzjähriger Tourismus. Mit dem Kinderwanderweg wird jetzt ein weiterer Anziehungspunkt gerade für Familien geschaffen, der zu jeder Jahreszeit zum Besuch auf den Balkon des Vogtlandes einlädt«, so Tourismusministerin Barbara Klepsch.

Der Kinderwanderweg wird auf dem Gelände der Ski- und Bikewelt Schöneck errichtet und ergänzt den Moosmännleinweg in der Schönecker Innenstadt, der sich seit dem Jahr 2021 besonders bei Familien mit Kindern großer Beliebtheit erfreut. Schon 20.000 Besucher wurden auf diesem Erlebniswanderweg gezählt.

Mit dem Förderprogramm Ganzjahrestourismus des Tourismusministeriums sollen die Anpassung und Wettbewerbsfähigkeit touristischer Anbieter verbessert und die Anzahl touristisch relevanter Ganzjahresangebote insbesondere in traditionellen Wintertourismusregionen angehoben werden. Unterstützt werden Investitionsvorhaben von Unternehmen, die auf dem Gebiet des Tourismus wirtschaftlich tätig sind.

Alle zu fördernden Angebote müssen ganzjährig nutzbar sein oder einen Beitrag zum ganzjahrestouristischen Angebot in der Destination leisten. Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 500.000 EUR bzw. bei Investitionsvorhaben in staatlichen anerkannten Kur- und Erholungsorten aufgrund des darin begründeten besonderen Interesses der Destination bis zu 800.000 EUR.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus

Pressesprecher Jörg Förster
Telefon: +49 351 564 60620
E-Mail: presse.kt@smwk.sachsen.de
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