Neuer Kreisel für wichtigen Plauener Verkehrsknotenpunkt

25.01.2024, 10:00 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Kreisverkehr an der S 297 im Osten von Plauen

Die Landesdirektion Sachsen hat die Umgestaltung des Knotenpunktes S 297 zwischen Martin-Luther-Straße, Reißiger Straße und Lessingstraße genehmigt. Ein 62 Meter langer und 30 Meter breiter Kreisverkehr soll künftig die aufeinanderfolgenden Verkehrsknotenpunkte in der Plauener Hammervorstadt ablösen.

"Der neue Kreisverkehr wird nicht nur den Verkehrsfluss im Stadtgebiet, sondern auch die teils unübersichtliche Verkehrssituation in diesem Bereich der Spitzenstadt deutlich verbessern. Der Umbau des komplexen Verkehrsknotenpunkts trägt damit auch maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheit für Kraftfahrer, Radler und Fußgänger vor Ort bei«, betont Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, die Bedeutung des Planfeststellungsbeschlusses.

Die von der Stadt Plauen beantragte Umgestaltung beginnt auf der Reißiger Straße vor dem bestehenden Knotenpunkt mit der S 297 und erstreckt sich in nördliche Richtung. Sie umfasst die Kreuzungen Reißiger Straße - Lessingstraße sowie Martin-Luther-Straße - Reißiger Straße und endet in der Martin-Luther-Straße.

Durch die Anlage des neuen, ovalen Kreisverkehrs wird die aktuell unübersichtliche Streckengestaltung grundlegend vereinfacht. Das Ein- und Abbiegen wird in alle Richtungen möglich sein. Verkehrsteilnehmer können zukünftig links von der Martin-Luther-Straße auf die Reißiger Straße abbiegen, was die Verkehrssicherheit vor Ort erheblich verbessert. Das betrifft insbesondere den Bereich des bestehenden Unfallschwerpunktes an der Kreuzung Martin-Luther-Straße - Jößnitzer Straße, wo die Linksabbieger bisher wenden mussten.

In den Kreisverkehr wird neben einem zwei Meter breiten, überfahrbaren Innenring auch ein Abzweig zu einem geplanten Lebensmittelverbrauchermarkt integriert. Die Führung des Fußgänger- und Radverkehrs erfolgt separat neben der Kreisfahrbahn. An den Ein- und Ausfahrten entstehen hierfür entsprechende Verkehrsinseln mit Überquerungshilfen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange, die Stellung genommen haben, zugestellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses einschließlich der genehmigten Planunterlagen wird vorbereitet und gesondert ortsüblich bekanntgegeben.


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