Innenminister Armin Schuster zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs: »Angegriffene Regelungen im Kern verfassungsgemäß«

25.01.2024, 17:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat heute im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen Normen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes das Urteil verkündet. Sachsens Innenminister Armin Schuster betont: »Der Verfassungsgerichtshof hat die angegriffenen Regelungen im Kern als verfassungsgemäß bewertet. Wir sehen uns im Grundtenor des Gesetzes weitestgehend bestätigt. Keine der beklagten Normen wurde für nichtig erklärt.« Schuster weiter: »Datenverarbeitung im Grundsatz, Befugnisse zur Identitätsfeststellung oder zur automatisierten Kennzeichenerfassung sowie die Befugnis zum Einsatz besonderer Waffen für Spezialeinheiten sind verfassungsgemäß.« Hinsichtlich weiterer einzelner Regelungen muss die Anwendung der jeweiligen Befugnisnorm nach den Maßgaben des Gerichts begrenzt werden.

Schuster ergänzt: »Wir werden das sächsische Polizeirecht an den geforderten Stellen nachschärfen. Hierzu bedarf es zunächst einer detaillierten Analyse des Urteils. Dabei kommt uns entgegen, dass die zu ändernden Normen unter Beachtung des Urteils weiterhin gelten."

Für die Umsetzung der Vorgaben hat das Gericht dem Landtag eine Frist bis Mitte 2026 gesetzt. »Die lange Frist gibt uns eine gute Möglichkeit, die Intention des Gerichts umzusetzen«, so Schuster abschließend.


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