Ihre Erfahrungen sind gefragt! Studie ermittelt Unterstützungsbedarf bei Autismus-Spektrum-Störungen und weiteren spezifischen Behinderungen in Sachsen
23.02.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Allen Menschen mit Behinderungen die gleiche selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen«
Wie viele Menschen mit spezifischen Behinderungen wie beispielsweise einer Autismusspektumstörung, Taubblindheit, dem Angelman-Syndrom oder dem Prader-Willi-Syndrom leben in Sachsen? Und wie gestaltet sich ihre Lebenssituation? Um dies mit zuverlässigen Daten zu unterlegen, wird im Auftrag des Sozialministeriums nun eine Studie durchgeführt. Betroffene sind eingeladen, sich zu beteiligen. Der Siebte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen – als Teil des Sächsischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention - wurde im Jahr 2023 aktualisiert und veröffentlicht. Eine der Maßnahmen aus dem Siebten Bericht ist die Durchführung einer solchen Studie zur Ermittlung der besonderen Unterstützungsbedarfe für Menschen mit spezifischen Behinderungen.
Betroffene, die ihre Erfahrungen in die Studie einbringen möchten, können sich an folgende Ansprechpersonen des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) wenden:
Frau Dr. Regine Köller, Tel. 0221 130 655 51 und
Frau Lisa Huppertz, Tel. 0221 130 655 57
E-Mailadresse: teilhabe@isg-institut.de
Sozialministerin Petra Köpping: »Erklärtes Ziel der Studie ist bewusst nicht nur die Analyse. Mit der Studie und den darin auszusprechenden Empfehlungen wollen wir dazu beitragen, allen Menschen mit Behinderungen die gleiche, selbstbestimmte Teilhabe in Sachsen zu ermöglichen. Gemeinsam mit ihnen sollen weitergehende Empfehlungen auf Basis der erkannten Unterstützungsbedarfe erarbeitet werden. Die Mitwirkung und Beteiligung Betroffener ist für mich zentral.«
Die Ergebnisse der Studie werden zum Jahresende 2025 erwartet. Außerdem soll mittels der Studie geprüft werden, ob spezifische Unterstützungsformen, wie z.B. eine gesonderte Autismusstrategie, ein zielführendes Mittel sind, erkannte Defizite zu beseitigen.
Sozialministerin Köpping: »Bei Vor-Ort-Besuchen konnte ich mich bereits über die Bedarfe und Fördermöglichkeiten bei spezifischen Behinderungen informieren, etwa mit Blick auf Autismus. Solche Förder- und Betreuungsangebote sind wichtig, um die selbstbestimmte Teilhabe Betroffener zu unterstützen. Dabei ist mir ganz eindrücklich gezeigt worden, wie viel Engagement, Kreativität und Einsatz es braucht, damit die Betroffenen und ihre Familien die bestmögliche Unterstützung in ihrer Situation erhalten können. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal ein ganz großes Dankeschön an die Verantwortlichen aussprechen.«
Weitere Informationen
Mit der Durchführung der Studie wurde nach durchgeführter Ausschreibung das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) mit Sitz in Köln beauftragt. ‚Nicht ohne uns über uns‘ ist ein handlungsleitender Ansatz des ISG. Im Rahmen der Studie werden daher Menschen mit Behinderungen direkt einbezogen. Diese und die Interessenverbände der Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache.