Justizministerin Katja Meier dankt den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern

29.02.2024, 15:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Justizministerin Katja Meier überreicht am 29. Februar den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Verwaltungsgericht Dresden ihre Dankesurkunden.

Justizministerin Katja Meier: »Ich möchte allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der sächsischen Justiz der vergangenen Amtsperiode ausdrücklich meinen Dank aussprechen. Sie haben sich um die Demokratie und die Justiz im Freistaat in ganz besonderem Maße verdient gemacht. Ohne das ehrenamtliche Engagement von so vielen Sächsinnen und Sachsen wäre ein funktionierendes Gemeinwesen nicht denkbar. Hier setzen sich Bürgerinnen und Bürger in der Gerichtsbarkeit, der Straffälligenhilfe, Opferhilfe oder in der Prävention ein. Danken möchte ich auch all jenen, die sich für die kommende Amtsperiode bereiterklärt haben, ein solches Ehrenamt zu übernehmen.«

Zum 31. Dezember 2023 endete die seit 2019 laufende Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Daher wurde im Jahr 2023 eine Vielzahl von sächsischen Bürgerinnen und Bürger für das Amt der ehrenamtlichen Richterin sowie des ehrenamtlichen Richters ab dem 1. Januar 2024 gesucht.

Fast 4.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützen die sächsische Justiz als Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit sowie als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit jährlich bei ihren Urteilen und sonstigen Entscheidungen, neben Beruf und Familie. Als Schöffinnen und Schöffen bzw. als ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind sie – ebenso wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter – unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, wobei ihre Stimme gleichermaßen zählt. Sie sind damit Vertreterin oder Vertreter der dritten Gewalt – einer der drei Säulen des deutschen Rechtsstaats.

Diese ehrenamtliche Richtertätigkeit ist für die Justiz von ganz besonderem Wert. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bringen durch ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihre fachspezifischen Kenntnisse in verschiedenen Bereichen und auch durch ihr natürliches Rechtsempfinden eine hohe Kompetenz in die Gerichtsverhandlungen und in die gerichtlichen Entscheidungen ein. Durch ihren Einsatz in der sächsischen Justiz tragen sie zu einer lebensnahen Rechtsfindung und einer erhöhten Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen in der Bevölkerung bei. Das ist wichtig, denn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsprechung ist Grundlage eines funktionierenden Rechtsstaats. Durch die Schöffinnen und Schöffen sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wird der Urteilsspruch »Im Namen des Volkes« mit Leben gefüllt.

Leider konnten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter nicht alle Bewerberinnen und Bewerber ernannt werden. Auch und gerade diesen Bewerberinnen und Bewerbern wird für Ihre Interesse und Ihre Bemühungen zur Unterstützung der sächsischen Justiz herzlich gedankt.

Die nächste Möglichkeit zur Bewerbung als Schöffin oder Schöffe in der Strafgerichtsbarkeit sowie als ehrenamtliche Richterin oder Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet sich voraussichtlich zu Anfang 2028 für die Amtsperiode vom 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2033. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung lädt daher bereits jetzt interessierte Bürgerinnen und Bürger, insbesondere, die zur letzten Wahl keine Berücksichtigung finden konnten, ein, sich zu Anfang 2028 als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (erneut) zu bewerben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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