Förderaufruf: »Gleichstellung im Erwerbsleben« – Bewerbung ab sofort möglich

01.03.2024, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) ruft erneut Frauen und Projektträger dazu auf, Fördermittel für Gleichstellungs-projekte über die ESF Plus-Richtlinie »Gleichstellung im Erwerbsleben« zu beantragen.

Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen die Selbständigkeit der Frauen, Vorhaben zur Beteiligung am Arbeitsmarkt sowie Projekte, die Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl entgegenwirken.

Die Förderung der Selbständigkeit der Frauen bezieht sich auf Projekte, die weibliches Unternehmertum in Sachsen stärken und Gründerinnen und Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und der Festigung ihrer selbständigen Tätigkeit unterstützen sollen. Ab dem 01. März bis zum 03. April können hier Anträge über das Förderportal der SAB eingereicht werden: https://portal.sab.sachsen.de

Vorhaben die die Beteiligung am Arbeitsmarkt fördern wollen, sowie Projekte, die Geschlech-terstereotypen bei der Berufswahl entgegenwirken, können im Förderportal vom 01. April bis zum 06. Mai beantragt werden. Gemeint sind hier Unternehmungen, die die gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung von Frauen unterstützen. Besonders berücksichtigt werden dabei Projek-te, die Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzöge-rungen in den Erwerbsbiografien von Frauen in den Blick nehmen, ebenso solche, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege fördern.

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Co-Working-Spaces für Frauen

Die Richtlinie hat zum Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben zu unterstützen, insbesondere dort, wo anhaltende geschlechtsbezogene Unterrepräsentation oder geschlechtsbezogene strukturelle Benachteiligungen zu beobachten sind.

Insbesondere zur Antragstellung aufgefordert sind darum auch Träger, die Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Co-Working-Spaces für Frauen konzeptionieren und etablieren möchten. Diese sollen Gründerinnen und Unternehmerinnen in einem unterstützenden Umfeld ermöglichen, ihre unternehmerischen Kompetenzen weiterzuentwickeln sowie ihre unternehmerische Tätigkeit umzusetzen und zu festigen. Besondere Berücksichtigung findet hier die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie. Förderfähig sind zudem zusätzliche Coachingmaßnahmen zum Ausbau der notwendigen Schlüsselkompetenzen.

Die Zentren sollen das Unternehmertum von Frauen in Sachsen attraktiv und sichtbar ma-chen. Anträge auf Förderung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Co-Working-Spaces für Frauen können laufend über das Förderportal der SAB gestellt werden.

Träger aus der Region Leipzig sind zudem ausdrücklich dazu aufgerufen Anträge in allen Förderbereichen der Richtlinie zu stellen, unter anderem für Vorhaben zur Förderung des beruflichen Aufstieges von Frauen. Weibliche Fach- und angehende Führungskräfte sollen bei unterstützt werden, ihren individuellen Karriereweg zu planen und zu verfolgen.
Frauen, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben, können außerdem laufend eine Gründerinnenprämie – eine befristete Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und einen Kinderbonus – beantragen.

Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das SMJusDEG individuelle Beratungen an. Termine können per Mail an ESF-Gleichstellung@smj.justiz.sachsen.de vereinbart werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die SAB gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Gleichstellung und Europa.
Weitere Informationen zur ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben finden sich unter https://www.gleichstellung.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-gleichstellung-im-erwerbsleben-2021-2027-4947.html
Hinweise rund um die Modalitäten der Förderung sowie zum Antragsprozess unter https://www.sab.sachsen.de

Förderung von Gleichstellung im Erwerbsleben seit 2022

Seit Inkrafttreten der Richtlinie im Erwerbsleben im September 2022 konnten bisher über 80 Projekte in Höhe von insgesamt rund 7,1 Mio. EUR bewilligt werden. Mehr als 50 Frauen konnten durch den Erhalt der Gründerinnenprämie in die Selbstständigkeit starten. Bis zum Ende des Förderzeitraumes 2027 stehen insgesamt rund 29 Millionen Euro zur Verfügung.

Die ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021 – 2027 zielt auf die Unterstützung einer gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben ab, insbesondere dort wo anhaltende geschlechtsbezogene Unterrepräsentation oder geschlechtsbezogene strukturelle Benachteiligungen zu beobachten sind. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die SAB gemeinsam mit dem SMJusDEG.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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