Wohnungsmodernisierung in Lichtenstein kommt voran
04.03.2024, 17:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Freistaat Sachsen unterstützt Schaffung von Sozialwohnungen
Staatsminister Thomas Schmidt hat sich heute (4. März 2024) in Lichtenstein über ein Bauprojekt der dortigen Wohnungsgenossenschaft informiert, mit dem 40 Wohnungen in einem Plattenbau altersgerecht modernisiert werden. Die Wohnungsgenossenschaft Lichtenstein ist mit rund 1 350 Wohnungen der größte Vermieter in der Stadt.
Das aktuell größte Bauvorhaben der Genossenschaft umfasst planmäßig Ausgaben von knapp sechs Millionen Euro. Dafür erhält die Genossenschaft über die Förderrichtlinie preiswerter Mietwohnraum (RL pMW) einen Zuschuss in Höhe von mehr als 860 000 Euro sowie zusätzlich ein im Zins vergünstigtes Darlehen über eine Million Euro.
Ziel ist, dass die 40 künftigen Wohnungen in dem Gebäude möglichst schwellenarm werden und damit auch für Menschen im Alter gut nutzbar sind. Zu diesem Zweck werden ein Aufzug sowie Laubengänge angebaut. Zugleich werden die Grundrisse angepasst und die Wohnungen insgesamt auf einen modernen Stand gebracht. Auch die Außenanlagen werden verbessert. An den Wohnungen gibt es großes Interesse. Obwohl die Vermarktung noch nicht begonnen hat, besteht schon eine Warteliste von etwa 50 Interessenten.
»Das große Interesse zeigt, dass die Wohnungsgenossenschaft Lichtenstein mit ihrer Investition auf dem richtigen Weg ist«, so Staatsminister Schmidt. »Trotz moderater Mieten erwarten die Menschen auch außerhalb der Ballungsräume modern ausgestattete Wohnungen. Die Unterstützung, die der Freistaat leistet, bekämpft den Leerstand, macht den ländlichen Raum noch attraktiver und entlastet damit auch die angespannten Wohnungsmärkte in den Großstädten.«
Weitere Informationen:
Die Modernisierung des Mietwohngebäudes wird nach der Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum gefördert. Die Fördermittel werden über die soziale Wohnraumförderung gewährt. Die geförderten Wohnungen sind anschließend für 15 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden und dürfen nur an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Für die Förderung nach der Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum können im Jahr 2024 aus Bundes- und Landesmitteln voraussichtlich rund 137 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Insgesamt unterstützt der Freistaat Sachsen den sozialen Wohnungsbau (Neubau und Modernisierung) 2024 mit 187 Millionen Euro, das sind 47 Millionen Euro mehr, als im Jahr 2023 bewilligt wurden. Auch die Mittel für die Eigentumsförderung wurden erhöht – von 79 auf 105 Millionen Euro.