Bewerbungsverfahren 2024: Großes Interesse an Sächsischer Landarztquote

07.03.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Weiter gestiegene Bewerberzahl bestätigt, dass wir mit der Landarztquote den Nerv der Zeit getroffen haben«

Das Interesse an einem Medizinstudienplatz über die Sächsische Landarztquote ist groß. Im dritten Bewerbungsdurchgang sind für die Landarztquote bei der Landesdirektion Sachsen nunmehr 130 Bewerbungen für die insgesamt 40 zur Verfügung stehenden Studienplätze der Humanmedizin zum Wintersemester 2024/2025 eingegangen. Die Frist zur Bewerbung ist am 29. Februar 2024 abgelaufen. Damit ist die Anzahl an Bewerbungen im Vergleich zu den Jahren 2022 mit 67 und im 2023 mit 119 Bewerbungen nochmals erhöht.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Die Vielzahl der Interessierten zeigt, dass sich viele junge Menschen vorstellen können, später als Hausärztin oder als Hausarzt in einem ländlichen Gebiet in Sachsen tätig zu werden – das freut mich sehr. Denn das zeigt, dass wir mit der Landarztquote den Nerv der Zeit getroffen haben. Wir brauchen im Freistaat Sachsen dringend mehr Nachwuchs für ausscheidende Haus- und Fachärzte. Die Landarztquote trägt damit zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum bei.«

Das Besondere der Landarztquote ist, dass der Fokus auf der Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber liegt. Eine gute Hausärztin bzw. ein guter Hausarzt benötigt unabhängig von seiner Abiturnote Empathie und eine gewisse Lebens- und Berufserfahrung. Deshalb fließen in die Entscheidung für die bevorzugte Zulassung zum Studium der Humanmedizin beispielsweise vorherige heilberufliche Ausbildungen oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen und die Sozialkompetenz ein.

Mit der Bewerbung ist der erste Schritt getan. Jetzt werden die Bewerbungsunterlagen von der Landesdirektion Sachsen ausgewertet. In einem zweiten Schritt werden dann die Kandidatinnen und Kandidaten für die Auswahlgespräche eingeladen.

Die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig zu sein. Diese Verpflichtung wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert.

Die nächste Chance auf einen Studienplatz im Rahmen der Sächsischen Landarztquote besteht für Interessierte dann wieder ab Januar 2025.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?art_param=978

Hintergrund:

Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz) und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung)


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang