Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

08.03.2024, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 60-jährigen Griechen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in sieben Fällen erhoben.

Der Beschuldigte soll sich spätestens ab dem Jahr 2014 entschlossen haben, sich durch den unerlaubten Ankauf, Transport und gewinnbringenden Weiterverkauf von Betäubungsmitteln, insbesondere von Marihuana, eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, die zur zumindest teilweisen Finanzierung seines Lebensbedarfes bestimmt war.

In Umsetzung dieses Tatentschlusses soll der Beschuldigte zwischen März 2014 und Februar 2016 in sieben Fällen insgesamt etwa 220 Kilogramm Marihuana im Wert von etwa 230.000 Euro – das er zuvor teilweise selbst in das Bundesgebiet eingeführt haben soll – u. a. an anderweitig verfolgte Betäubungsmittelhändler in Dresden weiterverkauft oder an verschiedenen Orten im Bundesgebiet zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben.

Nach dem Beschuldigten wurde jahrelang intensiv gefahndet. Er konnte am 01.12.2023 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist im Bundesgebiet nicht vorbestraft und bestreitet die Vorwürfe.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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