Trainingsunfall im Eiskanal in Altenberg vom 13.02.2024

15.03.2024, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen ein

Am 13.02.2024 um 13:45 Uhr ereignete sich im Eiskanal in 01773 Altenberg ein Trainingsunfall mit dem Viererbob des Schweizer Teams. Aus unbekannter Ursache kippte der Viererbob in der Kurve 13/14 um und rutschte bis zur Kurve 18. Da die Eisbahn im Auslauf wieder eine Steigung aufweist, rutschte der Bob von Kurve 18 zurück bis zur Kurve 16/17 und überfuhr einen im Eiskanal liegenden Geschädigten, der beim Sturz aus dem Bob gefallen war. Ein weiteres Mitglied des Schweizer Teams erlitt ebenfalls schwere Verletzungen, die stationär behandelt werden mussten. Die beiden anderen Mitglieder des Schweizer Teams erlitten leichte Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat geprüft, ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegen könnte. Im Ergebnis der erfolgten Prüfung hat die Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Anhaltspunkte dafür, dass die Voraussetzungen einer fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 StGB gegeben sein könnten, lagen nicht vor.

Zwar ist die Ursache für den Sturz bisher nicht abschließend geklärt. Von weiteren Ermittlungen war aber abzusehen, da jedenfalls nicht von einer strafrechtlich relevanten Handlung auszugehen ist. Zentrale Voraussetzung für den Vorwurf fahrlässigen Handelns ist, dass von einem Täter eine Sorgfaltspflicht verletzt wurde.

Vorliegend gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Manipulationen am Schlitten oder dem Eiskanal vorgenommen wurden. Anhaltspunkte, dass Sicherheitsrichtlinien vom Betreiber des Eiskanals verletzt wurden, die ursächlich für die Verletzungen waren, liegen ebenfalls nicht vor.

Sofern ein Fahrfehler eines der verletzten Sportler zu dem Unfall geführt hat, wäre diesem der eingetretene Erfolg nicht objektiv zurechenbar, da es sich nicht um eine unerlaubte Gefahrschaffung gehandelt, sondern sich hier ein mit sportlichen Aktivitäten einhergehendes Verletzungsrisiko realisiert hätte.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
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