Sachsens Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2023
22.03.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die sächsischen Finanzämter haben in dieser Woche mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2023 begonnen. Voraussichtlich ab Ende März werden die ersten Steuerbescheide versendet und Rückerstattungen ausgezahlt.
Die Steuererklärungen sind in diesem Jahr bis zum 2. September einzureichen. Für alle, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2025. Insgesamt erwarten die sächsischen Finanzämter rund 1,6 Millionen Einkommensteuererklärungen, die für das Jahr 2023 eingehen werden.
Steuererklärung online über »Mein ELSTER«
Die sächsische Steuerverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung digital über das Steuerportal »Mein ELSTER« (http://www.elster.de) zu übermitteln. Mit ELSTER lassen sich elektronisch vorliegende Bescheinigungen wie beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen direkt in die Steuererklärung übernehmen. Daten aus dem Vorjahr stehen ebenfalls zur Verfügung. So müssen oft nur noch wenige Änderungen vorgenommen werden. Das spart viel Zeit und erleichtert die Erstellung der Steuererklärung. Außerdem ermöglicht die elektronische Abgabe auch eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter, da es seltener zu Abweichungen von den in den Finanzämtern vorliegenden Daten kommt. Rund 75 Prozent der im Jahr 2023 bearbeiteten Steuererklärungen sind bereits elektronisch eingegangen.
Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, können die »Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre« nutzen. Für sie bietet »einfachELSTER« (http://www.einfach.elster.de) eine einfache und schnelle Möglichkeit, die Steuererklärung online einzureichen. Alternativ kann der nur zweiseitige Papiervordruck verwendet werden. So können etwa Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Elektronische Bescheinigungen wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilungen liegen dem Finanzamt vor und müssen daher nicht eintragen werden.
Allgemeine Informationen zu »einfachELSTER« gibt es auf der Internetseite http://www.einfach.elster.de unter »Hilfe«. Der Vordruck zur vereinfachten Veranlagung von Alterseinkünften für das Jahr 2023 steht in Papierform in allen sächsischen Finanzämtern sowie online auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Download bereit.
Service
Wer allgemeine Fragen zur Steuererklärung hat, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Info-Telefons der Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar.