Zweite Förderbekanntmachung »Soziale Innovationen«: Träger können ab sofort Projektvorschläge mit innovativen Ideen für den sozialen Bereich einreichen
29.03.2024, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Innovative Ideen in der Sozialen Arbeit voranbringen, um diese zukunftssicher zu gestalten«
Der soziale Bereich steht vor vielfältigen Herausforderungen. Das Sozialministerium fördert sozial innovative Modellvorhaben, die mit neuen und gemeinwohlorientierten Ideen diese aktuellen Herausforderungen in den Themen- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit adressieren und startet nun in die zweite Förderrunde. Interessierte Träger können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank – SAB Projektvorschläge für das Förderprogramm »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform« einreichen. Dabei gestaltet sich der aktuelle Förderaufruf besonders offen und lässt Trägern viel Raum für innovative und kreative Konzepte. Gefördert werden neue Präventions- sowie Unterstützungsangebote, die in allen Themenfeldern der Sozialen Arbeit wirken können. Die Vorhaben können mit einer Zuwendungssumme von bis zu 300.000 Euro gefördert werden.
Sozialministerin Petra Köpping: »Mit dem Förderprogramm unterstützen wir innovative Ideen, die beispielsweise die Inklusion oder Integration in Sachsen voranbringen, aber auch neue Angebote, die Menschen in besonderen Lebenslagen helfen. Ebenso können die Ideen in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wirken oder die Bedarfe älterer Menschen adressieren. Was zählt, ist der innovative Charakter des eingereichten Projektvorschlags. So ermöglichen wir Trägern mit der Förderung, neue Konzepte im sozialen Bereich auszuprobieren, umso besser auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.«
Am 11. April 2024 laden das Sozialministerium und die Sächsische Aufbaubank zur digitalen Informationsveranstaltung ein. Interessierte Träger können sich unter folgendem Link anmelden: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smwa/beteiligung/themen/1040440
Hintergrund:
Die Förderung erfolgt über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2021–2027
(ESF Plus-Richtlinie SMS).
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses bis zu 24 Monate gewährt und beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Auswahl des zu fördernden Trägers oder Trägerverbundes erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Projektvorschläge können ab sofort bis zum 6. Juni 2024 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – SAB eingereicht werden.
Mit dem Projekt SINN – der Zukunftsplattform für soziale Innovationen fördert das Sozialministerium zudem eine Austausch- und Koordinierungsstelle für Sozialinnovatorinnen und -innovatoren. Neben der individuellen Förderung von Modellvorhaben, wurde mit SINN so eine zentrale Anlaufstelle für alle geschaffen, die mit sozialen Ideen Sachsen gestalten wollen. Die Angebote von SINN stehen auch im Rahmen der Vorbereitung einer Projektidee interessierten Trägern zur Verfügung. Konkrete Fragen zur Antragsstellung sind jedoch an die SAB zu richten.
Am 16. November 2023 wurde der erste Aufruf zur Förderung sozial innovativer Modellvorhaben veröffentlicht. Schwerpunkt dieser Förderrunde waren innovative Ideen zum Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit. Insgesamt wurden 19 Projektvorschläge einegereicht, fünf Ideen sind im Auswahlprozess weitergekommen und können nun einen Vollantrag bei der SAB einreichen.