Haushaltsabschluss 2023 – Ausgleich nur durch zusätzliche Entnahme von Rücklagen
17.04.2024, 11:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Finanzminister Vorjohann: »Der Jahresabschluss 2023 liefert bereits einen Vorgeschmack auf den Haushaltsvollzug 2024. Dieser wird sich ebenfalls sehr herausfordernd gestalten.«
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat in seiner heutigen Sitzung einer zusätzlichen Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 43 Millionen Euro zugestimmt. Erst mit dieser Schlussbuchung kann der Haushalt 2023 rechnungsmäßig ausgeglichen werden.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Nur durch die Entnahme aus der Rücklage, der der Haushalts- und Finanzausschuss heute zugestimmt hat, erreichen wir einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2023. Das macht den Ernst der Lage vor allem im Vergleich zu den Vorjahren deutlich. Wir hatten für das Jahr 2023 einen schwierigen Haushaltsvollzug. Von der gern kolportierten Schwarzmalerei kann also keine Rede sein. Der Substanzverzehr im Haushalt ist Realität. Besonders prägend hierfür waren die im Jahresverlauf sinkenden Steuereinnahmen. Hier mussten wir ein deutliches Minus von rund 367 Millionen Euro verkraften.«
Nach Abschluss aller Buchungen weist der sächsische Staatshaushalt 2023 kassenmäßig Gesamteinnahmen von 24.403 Millionen Euro sowie Gesamtausgaben von 23.989 Millionen Euro auf.
Der Finanzierungssaldo (das Delta zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Rücklagenbewegungen), als zentrale Kenngröße für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staatshaushaltes, hat sich deutlich von einem Überschuss von 1.739 Millionen Euro (2022) auf ein Defizit von -1.143 Millionen Euro (2023) verschlechtert. Die Finanzierung des Defizites erfolgt über geplante Entnahmen aus in den Vorjahren gebildeten Rücklagen. In Summe belaufen sich die Entnahmen auf 1.703 Millionen Euro (inkl. 43 Millionen Euro für den Haushaltsausgleich).
Investitionsausgaben so hoch wie seit 2008 nicht mehr
Durch den Freistaat Sachsen sind im Jahr 2023 Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt 3.638 Millionen Euro geleistet worden. Das ist so viel wie seit 2008 nicht mehr. Die Investitionsquote lag bei 15,3 Prozent. Haushaltsansätze für Investitionen im Umfang von 623 Millionen Euro wurden zunächst nicht genutzt. Diese können die Ressorts in den meisten Fällen als Ausgabereste im Folgejahr – zusätzlich zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2024 – für die ursprünglichen Zwecke weiterverwenden. Insgesamt wurden Ausgabereste in Höhe von 3.390 Millionen Euro übertragen. Neben Einnahmeresten aus EU-Förderungen werden Teile der Rücklagenentnahmen auch zur Finanzierung der Ausgabereste verwendet.
Der im Freistaat Sachsen maßgebliche rechnungsmäßige Haushaltsabschluss bildet neben den tatsächlich verausgabten und vereinnahmten Beträgen jeweils auch die ins Folgejahr übertragenen Reste ab.
35,2 Prozent der Gesamtausgaben an sächsische Kommunen
Die sächsischen Kommunen wurden 2023 mit 8.401 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt unterstützt, was einer Kommunalzuweisungsquote von 35,2 Prozent entspricht. Das sind 1.104 Millionen Euro mehr als im Vorjahr und ist der höchste Wert seit 1991. Gleichzeitig haben die Kommunen 4.875 Millionen Euro an Steuern eingenommen. Dies entspricht einem Zuwachs von 663 Millionen Euro bzw. 15,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2022.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Der Jahresabschluss 2023 liefert bereits einen Vorgeschmack auf den Haushaltsvollzug 2024. Dieser wird sich ebenfalls sehr herausfordernd gestalten. Die Steuerschätzung im Mai wird zeigen, welche konkreten Folgen die aktuelle wirtschaftliche Schwäche der Bundesrepublik Deutschland auf die Einnahmenseite des Staatshaushaltes haben wird. Auf der Ausgabenseite führen unter anderem die Folgen des hohen Tarifabschlusses zu deutlichen Personalmehrausgaben gegenüber der Haushaltsplanung. Wie schon im Vorjahr kann ich eventuell notwendige Bewirtschaftungsmaßnahmen daher auch für den Haushaltsvollzug 2024 nicht ausschließen.«
Anlage:
Übersicht: Eckwerte des sächsischen Staatshaushaltes 2023