Bautzens Innenstadt bald noch schöner: Wohnungsbaugesellschaft will Sanierungspläne umsetzen

24.04.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Thomas Schmidt: »Auch außerhalb der großen Städte Wohnungsbestand an aktuelle Bedarfe anpassen!«

Staatsminister Thomas Schmidt hat sich heute (24. April 2024) in Bautzen über die anstehende Sanierung eines Gebäudeensembles in der südlichen Innenstadt informiert. Der Bauherr, die Bautzener Wohnungsbaugesellschaft (BWB), ist mit rund 3 700 Wohnungen und rund 100 Gewerbeeinheiten der größte Vermieter in der Stadt.

In diesem Jahr wird die BWB mit einem größeren Bauprojekt beginnen, mit dem ein Ensemble aus einem Altbau und verbundenen Plattenbauten auf einen modernen Stand gebracht wird. Nach Fertigstellung – voraussichtlich im Jahr 2027 – werden 26 attraktive Wohnungen entstanden sein.

Das Bauvorhaben des städtischen Wohnungsunternehmens umfasst planmäßig Gesamtausgaben von mehr als 6,6 Millionen Euro. Die BWB erhält dafür aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus einen Zuschuss von rund einer Million Euro sowie zusätzlich ein zinsvergünstigtes Darlehen über 2,7 Millionen Euro. Hinzu kommen 800 000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung. Diese Mittel werden zu je einem Drittel von Bund, Freistaat und der Stadt aufgebracht.

Die Geschäftsführerin, Kirsten Schönherr, und weitere Vertreter der Bautzener Wohnungsbaugesellschaft zeigten dem Minister den aktuellen Gebäudezustand und erläuterten vor Ort, welche Maßnahmen im Einzelnen geplant sind. Im Ergebnis soll das modernisierte Gebäudeensemble für unterschiedliche Haushalte angemessenen und attraktiven Wohnraum bieten. Die Wohnungen werden Größen zwischen 37 Quadratmetern (ein Wohnraum) und 109 Quadratmetern (fünf Wohnräume) haben. Die meisten Wohnungen bekommen einen Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia. Mit den angebauten Aufzügen ist ein großer Teil der Wohnungen auch barrierefrei erschlossen.

Staatsminister Schmidt freut sich, dass mit der Verbesserung des Wohnraums zugleich auch ein städtebaulicher Missstand im Fördergebiet »Südliche Innenstadt« beseitigt wird: »Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass der Freistaat gerade auch außerhalb der großen Städte Wohnungsmodernisierungen mit seiner Förderung unterstützt.«

Weitere Informationen:

Die Modernisierung des Mietwohngebäudes wurde nach der Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW) gefördert. Die Fördermittel werden aus der sozialen Wohnraumförderung gewährt. Die geförderten Wohnungen sind anschließend für 15 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden und dürfen nur an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden (Sozialwohnungen).

Für die Förderung nach der Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum können im Jahr 2024 aus Bundes- und Landesmitteln voraussichtlich rund 137 Millionen Euro bereitgestellt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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