Wirtsbergwichtel in Landwüst nun bestens aufgehoben
25.04.2024, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsminister Schmidt weiht neuen Kindergarten im Vogtland ein
Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt hat heute (25. April 2024) gemeinsam mit Markneukirchens Bürgermeister Toni Meinel das ehemalige LPG-Gebäude im Ortsteil Landwüst feierlich als neues Haus der Kindertagesstätte »Wirtsbergwichtel« und Bürgerraum eröffnet.
Mit einer Gesamtinvestition in Höhe von rund 630 000 Euro konnte die Umnutzung der leerstehenden Verwaltungsbaracke zu einem kommunalen Kindergarten und einem öffentlichen Begegnungsraum realisiert werden. Der Freistaat hat den Um- und Ausbau mit rund 375 000 Euro unterstützt. Die Fördermittel stammen aus dem Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung.
Mit Hilfe der Förderung wurde das Gebäude barrierefrei umgebaut und modernisiert sowie um einen eingeschossigen Anbau und einen Freibereich mit Kinderspielplatz ergänzt. Jetzt können dort in moderner, bedarfsgerechter Umgebung 16 Kindergartenkinder betreut werden. Zusätzlich sind zehn Krippenplätze entstanden. Gleichzeitig wurde ein Raum für die Dorfgemeinschaft ausgebaut, in dem bis zu 30 Personen zusammenkommen oder feiern können.
Staatsminister Schmidt: »Unser Förderprogramm ‚Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum‘, mit dem wir auch die Umnutzung und den Ausbau des früheren LPG-Gebäudes hier in Landwüst fördern konnten, ist eine Erfolgsgeschichte. Seit dem Jahr 2016 konnten darüber sachsenweit insgesamt schon 536 Vorhaben mit einer Unterstützung von 157 Millionen Euro auf den Weg gebracht werden. Ich freue mich, dass die jüngsten Dorfbewohnerinnen und -bewohner von Landwüst endlich in einem ansprechenden Umfeld betreut werden können und es nun auch einen Ort für das dörfliche Miteinander gibt.«
Markneukirchens Bürgermeister Toni Meinel: »Vorher befand sich die Kindertagesstätte ‚Wirtsbergwichtel‘ in einem Wohnhaus mit schlechter Bausubstanz. Den Dorfbewohnerinnen und -bewohnern fehlte zudem ein Ort, wo sie sich treffen konnten. Wir sind froh, dass wir mit der Unterstützung aus dem Programm ‚Vitale Dorfkerne‘ die dörfliche Infrastruktur im Ortsteil Landwüst stärken konnten.«
Die Stadt Markneukirchen konnte mit Hilfe der Förderung aus dem Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« bereits fünf Vorhaben in verschiedenen Ortsteilen umsetzen. Dafür hat sie seit 2016 knapp zwei Millionen Euro Finanzhilfen erhalten. Mit dem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Gemeinden im ländlichen Raum dabei, attraktiv und lebendig für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste zu bleiben. Die Palette der Fördermöglichkeiten aus diesem Programm ist vielfältig: So können bestehende Gebäude für eine neue bzw. veränderte Nutzung fit gemacht werden – wie hier in Landwüst. Mit Hilfe dieser Förderung können aber auch Dorfplätze neugestaltet oder Freizeit- und Naherholungseinrichtungen geschaffen oder verbessert werden.
Die Umnutzung des Bestandsgebäudes für eine Kita und einen Bürgerraum in Landwüst wurde mitfinanziert durch Mittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Hintergrund:
Ziel des Förderprogramms »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« ist es, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen können gefördert werden. Seit dem Jahr 2016 wurden über das Programm 536 Vorhaben mit Mitteln von insgesamt 157 Millionen Euro unterstützt. Mit dem neunten Aufruf, der am 4. April 2024 gestartet wurde, stellt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung weitere 15 Millionen Euro Fördermittel für Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung. Bis zum 3. Mai 2024 können sich Gemeinden mit entsprechenden Projekten bei ihren LEADER-Aktionsgruppen (LAG) um die Fördermittel bewerben.