Politisches Stalking wirksam bekämpfen – Justizministerin Katja Meier bringt die sächsische Initiative zum Schutz engagierter Bürgerinnen und Bürger in den Bundesrat ein
17.05.2024, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Justizministerin Katja Meier: »Unsere Demokratie braucht Sicherheit und Schutz.«
Berlin (17. Mai 2024) – Justizministerin Katja Meier bringt heute den sächsischen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern in den Bundesrat ein.
Justizministerin Katja Meier: »Das Strafrecht ist kein Allheilmittel für tiefgreifende gesellschaftliche Probleme, wie wir sie aktuell sehen. Der Staat ist aber aufgefordert, dort wo Strafbarkeitslücken bestehen und Unrecht nicht verfolgt werden kann, diese Lücken zu schließen. Wer bewusst ins private Umfeld von politisch Engagierten eindringt und damit ein Klima der Angst erzeugen will, der begeht politisches Stalking. Es ist unsere Pflicht diesem politischen Stalking insbesondere gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker rechtsstaatlich Einhalt zu gebieten. Aus diesem Grund bringen wir den sächsischen Vorschlag in den Bundesrat ein, um politisches Stalking zukünftig unter Strafe zu stellen.«
Kern des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sog. politisches Stalking. Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang straflos gebliebene Fälle, in denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden. Mit einem effektiveren Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern auf allen Ebenen sollen Bürgerinnen und Bürger auch darin bestärkt werden, sich für den Staat und die Gesellschaft zu engagieren. Wer sich für unser Gemeinwohl einsetzt, muss sich auch auf den Schutz des Staates verlassen können. Gerade vor Ort in den Gemeinden und Landkreisen muss dieser Schutz besser gewährleistet werden.
Die für die Demokratie notwendige politische Auseinandersetzungen werden davon nicht berührt. Wer jedoch Menschen, die für den Staat Verantwortung übernommen haben, im Privaten persönlich angreift oder einzuschüchtern versucht, dem sollen klare Grenzen aufgezeigt werden.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene zu erweitern. Dadurch soll der großen Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat Rechnung getragen werden.
Mehr Informationen zum Bundesratsverfahren gibt es hier:
https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/verfahren/verfahren.html?nn=4353668#doc4353670bodyText1