Landkreis Meißen erlangt finanziellen Spielraum zurück – Förderschulgebäude kann finanziert werden

29.05.2024, 08:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Nachtragshaushalt des Landkreises Meißen für 2024

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 27. Mai 2024 den Nachtragshaushalt des Landkreises Meißen für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt.

Die Nachtragssatzung wurde erforderlich, da der Landkreis eine geänderte Förderzusage des Freistaates Sachsen für den Neubau eines Schulgebäudes der Förderschule »Anne-Frank« in Radebeul erhalten hat. Die Fördermittel hierfür stehen nun bereits ab 2024 und nicht wie zuvor geplant ab 2025 zur Verfügung. Darüber hinaus zeichnete sich im Kreishaushalt ein höheres Defizit ab, als in der ursprünglichen Planung vorgesehen. Zudem beabsichtigt der Landkreis – entgegen seiner ursprünglichen Planung – sowohl für 2024 als auch für die Folgejahre Kredite aufzunehmen.

Erhöhung des Haushaltsvolumens

Der Landkreis Meißen hat das Haushaltsvolumen im Ergebnishaushalt um rund 9,2 Millionen Euro auf 484,8 Millionen Euro erhöht. Für 2024 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 11,1 Millionen Euro vorgesehen.

Verpflichtungsermächtigungen

Der genehmigte Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um 161,2 Millionen Euro vor. Verpflichtungsermächtigungen erlauben der Verwaltung, Zahlungsverpflichtungen einzugehen, die in künftigen Jahren beglichen werden müssen. Der Großteil dieser neuen Verpflichtungen ist für den Breitbandausbau vorgesehen, dessen Kosten dem Landkreis vollständig erstattet werden. 19,6 Millionen Euro sind für den Bau von Rettungswachen und für den Schulhausbau vorgesehen.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage hat sich gegenüber dem Ausgangshaushalt nicht verändert. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile

Sowohl die Kreditaufnahmen als auch die Verpflichtungsermächtigungen für den Bau von Rettungswachen und den Schulhausbau (19,6 Millionen Euro) sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigungen konnten erteilt werden, da es sich hierbei um Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung handelt.

Der Haushaltsausgleich 2024 konnte allerdings nur unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise im Freistaat Sachsen vom 4. Oktober 2022 erreicht werden.

Der Landkreis Meißen kann nach derzeitiger Prognose für den Zeitraum 2025 bis 2027 keinen Haushaltsausgleich erreichen. Aus diesem Grund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung des Nachtragshaushaltes mit Auflagen versehen: Sollte der Landkreis ab 2025 keinen Haushaltsausgleich nachweisen können, hat er ein Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen, Haushaltssperren eigenverantwortlich prüfen und der Landesdirektion Sachsen vierteljährlich zur Haushaltssituation zu berichten.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
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