Kulturministerium verleiht Auszeichnung »Ehrenamt in der Kultur 2024«
30.05.2024, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Vorschläge können bis 30. Juni 2024 eingereicht werden
Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch wird auch in diesem Jahr Ehrenamtliche für ihr besonderes Engagement in der Kultur im Freistaat Sachsen auszeichnen. Mit der Auszeichnung »Ehrenamt in der Kultur« soll die Arbeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer und ihr wertvoller Beitrag zur sächsischen Kulturlandschaft gewürdigt werden.
»Mit der heutigen Auszeichnung wollen wir die Menschen besonders beleuchten, ohne die heute viele kulturelle Angebote oft nicht mehr möglich wären. Diese ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren viel Zeit, Energie und oftmals auch ihre beruflichen Erfahrungen, um die ihnen wichtigen Kulturerlebnisse für ihre Mitmenschen und Besucherinnen und Besucher zu ermöglichen. Sie zeigen den folgenden Generationen damit beispielgebend, wie sich Lebenssinn und -freude aus diesem Engagement für die Kultur ziehen lässt«, sagt Kulturministerin Barbara Klepsch.
Bis zum Jahr 2020 wurde die Auszeichnung im zweijährigen Rhythmus für den Bereich der Museen im Freistaat Sachsen verliehen, erstmals im Jahr 2004. Ab dem Jahr 2022 wurde die Auszeichnung für weitere Kultursparten neben dem Bereich des Museumswesens geöffnet. Somit konnten Vorschläge auch aus dem Bereich der Sächsischen Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, der archäologischen Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Films und der Soziokultur eingereicht werden. Bei den Auszeichnungen soll die sorbische Kultur Berücksichtigung finden.
Die Ehrenamtsauszeichnungen werden an natürliche Personen verliehen, die sich durch außerordentliches ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich besonders verdient gemacht haben. Die Urkunden sollen in einer Festveranstaltung im November 2024 übergeben werden, der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Die Vorschläge zur Ehrung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Kultur im Freistaat Sachsen können ab 31. Mai 2024 bis spätestens 30. Juni 2024 online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter dem Link https://mitdenken.sachsen.de/1040720 übermittelt werden.
Vorschlagsberechtigt sind sächsische Kultureinrichtungen (z. B. Vereine und Freundeskreise) sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Kommunen, Organisationen und Unternehmen) sowie das Landesamt für Archäologie Sachsen. Weitere Einzelheiten zum Verfahren finden sie auf der o. g. Website.