Schmidt: »Die eigenen vier Wände sind und bleiben ein Erfolgsmodell«

05.06.2024, 11:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Schmidt im Gespräch mit dem Verband Wohneigentum

Staatsminister Thomas Schmidt hat sich heute mit Vertretern des Verbands Wohneigentum getroffen. Der Interessensverband setzt sich für die Akzeptanz und Finanzierbarkeit von Wohneigentum ein.

Staatsminister Thomas Schmidt: »Selbstgenutztes Wohneigentum bedeutet Unabhängigkeit und Sicherheit. Steigende Baukosten und hohe Zinsen sind hohe Hürden auf dem Ziel zum Eigenheim. Umso wichtiger sind die sächsischen Förderdarlehen, deren Zins wir bewusst weiterhin unter der Ein-Prozent-Marke halten. Vor allem unser Programm ‚Jung kauft Alt‘ kann dabei auch manches sanierungsbedürftige Haus retten.«

Die Förderprogramme wie »Jung kauft Alt« oder die neu seit April dieses Jahres aufgelegte Förderung ‚Wohneigentum ländlicher Raum‘ sind wichtige Hilfen, um auch in den ländlichen Räumen die Sanierung und Nutzung bestehender Gebäude zu erleichtern.
Sachsens Bauminister sieht zudem großes Potenzial in den ländlichen Räumen, die über ausreichend Bausubstanz verfügen und vielerorts auch eine gute Anbindung an die Metropolen oder Mittelzentren haben.

In der aktuellen Krise des Wohnungsbaus ist das SMR darum bemüht, die negativen Folgen möglichst abzufedern. Neben Gesprächen mit den Verbandsvertretern aus dem Wohnungs- und Baugewerbe, hat die Sächsische Staatsregierung eine Reihe von Maßnahme ergriffen, um die Verfügbarkeit von Wohnraum zu steigern.

So wurden im Bauordnungsrecht die vielfachen Änderungen der Musterbauordnung durch den Sächsischen Landtag Ende Januar 2024 in die Sächsische Bauordnung übernommen. Dazu gehören das Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Dachgeschossausbau im unbeplanten Innenbereich, die Erleichterung der Stellplatzpflicht bei Wohnraumbeschaffung oder die Ermöglichung des Gebäudetyps E.

Außerdem wurde die Eigenheimförderung intensiviert und die Förderung von Bestandsmodernisierungen im ländlichen Raum neu ausgerichtet. Zusätzlich zur bereits bestehenden Familienförderung wurde 2024 die Richtlinie »Wohneigentum im ländlichen Raum« reaktiviert und mit einem zusätzlichen Budget von 15 Millionen Euro ausgestattet. Damit können auch Modernisierungen wie beispielsweise die notwendigen energetischen Sanierungen des Eigenheims gefördert werden.

Diese Förderung stärkt den ländlichen Raum und kann dort auch von Haushalten ohne Kinder in Anspruch genommen werden, während die Richtlinie Familienwohnen in erster Linie junge Familien im Fokus hat, die Planbarkeit und langfristige finanzielle Konstanz brauchen. Ein fester Zins von unter ein Prozent über sehr lange Laufzeit (25 Jahre) bietet Sicherheit. Knapp 80 Millionen Euro wurden in der Richtlinie 2023 bewilligt und der finanzielle Rahmen wurde in 2024 um 11 Millionen Euro erhöht.

»Somit ist es uns gelungen, für beide Richtlinien zusammen im Jahr 2024 über 25 Millionen Euro mehr zur Verfügung zu stellen, als wir im Jahr 2023 bewilligt haben. Die Eigentumsförderung kann damit in diesem Jahr über 105 Millionen Euro verfügen«, so Staatsminister Schmidt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Pascal Ziehm
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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