337 Millionen Euro zusätzlich für Zweckverbände: Finanzierungssicherheit für sächsischen ÖPNV

06.06.2024, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Aufgrund von Kostensteigerungen ist der Mittelbedarf für den ÖPNV zuletzt deutlich gestiegen. Deshalb hat das sächsische Kabinett jetzt den Weg für erhöhte Zuwendungen für die Jahre 2024 bis 2027 freigemacht. Insgesamt erhalten die fünf kommunalen ÖPNV-Zweckverbände in Sachsen zusätzlich rund 337 Millionen Euro. Dazu wurde die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) entsprechend angepasst.

»Damit erhalten die Zweckverbände eine verbesserte Planungs- und Finanzierungssicherheit. Die ÖPNV-Zweckverbände stehen angesichts der Preissteigerungen, gleich ob für Energie oder Personalkosten, unter einem enormen Kostendruck. Dies ist uns bewusst, deshalb reagieren wir, um Abbestellungen von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen möglichst zu vermeiden«, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Mit der angepassten Verordnung wird auch das Auslaufen des AzubiTickets zum 31. Juli 2024 geregelt. Die Nutzerzahlen des verbundintern nutzbaren Azubitickets mit seinen Upgrade-Möglichkeiten für weitere Verbünde in Sachsen sind seit der Einführung des Deutschlandtickets stark zurückgegangen. Im März 2024 nutzten noch rund 6.000 Auszubildende das Angebot, was einem Rückgang von fast 70 Prozent zum Vorjahr entspricht. Immer mehr Abonnentinnen und Abonnenten steigen auf das preislich nahezu gleichwertige Deutschlandticket um, das jedoch eine Beförderung in ganz Deutschland, statt nur in einem Verbundraum, im Nahverkehr für 49 Euro ermöglicht und somit über einen deutlich größeren Gültigkeitsbereich verfügt. Vor allem das Deutschlandjobticket stellt für viele Auszubildende ein preislich deutlich attraktiveres Angebot dar – wenn sich die Arbeitgeber daran finanziell beteiligen. »Ich werbe dafür, dass noch mehr Arbeitgeber ein Deutschlandjobticket ermöglichen und damit auf dem Arbeitsmarkt noch attraktiver sind«, fügt Verkehrsminister Martin Dulig hinzu.

Darüber hinaus wird in der ÖPNVFinVO auch die Rechtsgrundlage für die Mitfinanzierung des »Kompetenzcenters Tarife« geschaffen, das Aufgaben von sachsenweitem oder verbundübergreifendem Interesse im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket und anderen landesbedeutsamen tariflichen Angelegenheiten wahrnehmen soll. Das Kompetenzcenter wurde 2019 im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Sachsentarifs gegründet und ist beim Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) in Dresden angesiedelt. Die Einführung dieses Dachtarifs, welcher die Verbundtarife landesweit ergänzen und insbesondere für Fahrten über Verbundgrenzen in der Planung war, wurde seit der Etablierung des bundesweit nutzbaren Deutschlandtickets nicht weiterverfolgt.

Hintergrund:

Der Bund stellt den Ländern von 2022 bis 2031 rund 17,3 Milliarden Euro zusätzlich an Regionalisierungsmitteln zur Verfügung. Darauf hatten sich Bund und Länder Anfang November 2022 im Rahmen der Gespräche zur Einführung des Deutschlandtickets geeinigt. Die Sicherstellung einer Grundfinanzierung des ÖPNV durch eine bessere Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln durch den Bund war Bedingung für die Einführung des Deutschlandtickets.

Die Zuweisung erhalten unmittelbar die fünf kommunalen Zweckverbände. In Abstimmung mit ihren Mitgliedern, den Landkreisen, Kreisfreien Städten und einzelnen Großen Kreisstädten, können diese Mittel sowohl für den Schienenpersonennahverkehr als auch für den straßengebundenen ÖPNV verwendet werden. Die Entscheidung darüber erfolgt vor Ort.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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