10. nationaler Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings

06.06.2024, 15:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vernehmungen und Durchsuchungen auch in Sachsen

Am 6. Juni 2024 führen deutsche Strafverfolgungsbehörden aller Bundesländer über 130 polizeiliche Maßnahmen gegen Hass und Hetze durch. Grund dafür ist der vom BKA initiierte und koordinierte Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings.

In Sachsen beteiligt sich die Soko Rex des Landeskriminalamtes gemeinsam mit den Polizeidirektionen in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Görlitz sowie mit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und der Staatsanwaltschaft Leipzig am konzertierten Vorgehen gegen strafbare Hasspostings im Internet. Es sind Maßnahmen gegen insgesamt 13 Beschuldigte geplant.

Folgende Tatvorwürfe sind Grund der Maßnahmen:
• Volksverhetzung
• Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
• Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
• Beleidigung
• Bedrohung
• Belohnung und Billigung von Straftaten
• Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung

Sieben Maßnahmen werden der politisch motivierten Kriminalität (PMK) –rechts zugeordnet, fünf Maßnahmen fallen zur PMK – sonstige Zuordnung und eine Maßnahme ist als PMK – links eingestuft. Sieben Beschuldigte sind männlich und im Alter zwischen 39 und 69 Jahren. Sechs Beschuldigte sind weiblich. Die jüngste Frau ist 26 Jahre alt, die älteste ist 77 Jahre. Alle Tatverdächtigen haben die deutsche Staatsbürgerschaft.

Im Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen wurden drei Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt und dazu alle drei Beschuldigten angetroffen. Mit fünf weiteren Beschuldigten wurden Vernehmungen durchgeführt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften, der Polizeidirektionen und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an. Die Auswertung der Asservate ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Eine statistische Auswertung zum Themenfeld Hassposting innerhalb der politisch motivierten Kriminalität (PMK) 2020-2023 finden Sie im beigefügten pdf-Dokument.

Sachsen beteiligt sich regelmäßig an den Aktionstagen zur Bekämpfung von Hasskriminalität, um ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und die Verbreitung von extremistischem Gedankengut zu setzen und um deutlich zu machen, dass Täter jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung zu rechnen haben. Im Übrigen stehen dabei auch die Verbreitung von Fake News und Verschwörungstheorien im Focus der Ermittler.

Agieren Sie respektvoll und sachlich – auch im digitalen Raum!
Der Aktionstag gegen Hasspostings hat, neben der Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen, den Zweck, Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit potenziell radikalen (und strafrechtlich relevanten) Äußerungen in sozialen Netzwerken aufzuklären und zu sensibilisieren.

Wer im Internet auf Hasspostings stößt, sollte nicht wegschauen, sondern den entsprechenden Urheber mit seinen beleidigenden Aussagen bei der Polizei melden. Über die Online-Wache der Polizei Sachsen kann dies unkompliziert 24 Stunden am Tag erfolgen. Idealerweise sollten auch alle verfügbaren Informationen zum Sachverhalt gesichert werden. Dazu gehören beispielsweise ein Bildausschnitt (Screenshot) des Hasspostings (idealerweise mit sichtbarer Zeit- und Datumsangabe) sowie ein sichtbarer Verweis auf das Profil des relevanten Nutzers bzw. die Mitteilung des Links zum Nutzerprofil.

Überdies sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, derlei Hasskommentare unmittelbar dem Seitenbetreiber zu melden. In Deutschland ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG). Es verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke, rechtswidrige Inhalte, wie zum Beispiel Hasskommentare, Persönlichkeitsverletzungen oder Volksverhetzungen zeitnah zu löschen, wenn ihnen diese von anderen Nutzern gemeldet werden.

Um die allgemeine freie Meinungsäußerung, die Menschenwürde und die Wahrung des öffentlichen Friedens in unserer Gesellschaft weiterhin zu schützen, sollte jeder folgende Grundregeln zivilisierten Verhaltens für sich selbst verinnerlichen und diese ebenso bei seiner digitalen Kommunikation in sozialen Netzwerken dauerhaft anwenden:

• Reagieren Sie auf respektlose Kommunikation nicht mit den gleichen Mitteln.
• Lassen Sie sich nicht provozieren oder gar zu unbedachten Äußerungen hinreißen.
• Achten Sie stets auf einen angemessenen, sachlichen und respektvollen Umgangston ohne Hass, ohne Beleidigungen oder persönliche Angriffe.


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