IFK fordert mehr Transparenz bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und in Kommunen

06.06.2024, 10:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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46. IFK im Sächsischen Landtag (© SDTB)

Am 5. Juni 2024 fand im Sächsischen Landtag die 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland statt

46. IFK im Sächsischen Landtag (© SDTB)

Am 5. Juni 2024 fand im Sächsischen Landtag die 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland statt

Am 5. Juni 2024 fand im Sächsischen Landtag die 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland statt

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) appelliert an die Verantwortlichen aus Bund und Ländern, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu hohen und einheitlichen Transparenzstandards zu verpflichten.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert, die in diesem Jahr den IFK-Vorsitz innehat, erklärt:
»Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht seit geraumer Zeit in der Kritik, unter anderem wegen umstrittener Zahlungen an einzelne Führungskräfte. Verloren gegangenes Vertrauen lässt sich zurückgewinnen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger umfassender als bisher über die Tätigkeiten der einzelnen Anstalten informieren können. Derzeit ist es aber so, dass der Informationsanspruch vom Sitz der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt abhängt. Dieser Missstand ist zu beseitigen. Vielmehr muss gelten: Gleicher Auftrag, gleicher Informationsanspruch!«

Auf der 46. Sitzung am 5. Juni 2024 in Dresden verabschiedeten die Informationsfreiheitsbeauftragten zudem eine Entschließung, wonach auch Kommunen in Hessen und Sachsen dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz unterliegen sollten.

»In den meisten Bundesländern gelten die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze auch für Kommunen. Einstige Befürchtungen, die Verwaltung könne durch Informationsfreiheitsanträge übermäßig belastet werden, haben sich nicht bewahrheitet. Deshalb fordert die IFK die Landesgesetzgeber in Sachsen und Hessen auf, ebenfalls entsprechende Regelungen zu erlassen und die Kommunen in die Transparenzpflicht einzubeziehen«, erläutert Dr. Juliane Hundert.

Neben den Entschließungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu den Kommunen in Hessen und Sachsen befassten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten unter anderem mit der Weiterentwicklung der IFK, insbesondere der Evaluierung der Geschäftsordnung und der Onlinekommunikation.

Über die IFK

Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Informationsfreiheits-/Transparenzbeauftragten der Länder an. Bayern und Niedersachsen sind in diesem Gremium nicht vertreten, da es dort noch kein allgemeines und voraussetzungsloses Informationszugangsrecht gibt. Die IFK tagt zweimal pro Jahr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die IFK fasst Entschließungen und Handlungsempfehlungen zu aktuellen Themen der Transparenz und Informationsfreiheit. Unter www.datenschutz.sachsen.de/transparenz.html sind die Positionspapiere, Protokolle und Entschließungen der IFK veröffentlicht.


Kontakt

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Pressesprecher Björn-Henrik Lehmann
Telefon: +49 351 85471 203
Telefax: +49 351 85471 109
E-Mail: presse@sdtb.sachsen.de
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