Landtag beschließt Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen

13.06.2024, 07:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Neue gesetzliche Grundlage für die moderne Versorgung von Menschen mit psychischen Krankheiten in Sachsen«

Der Sächsische Landtag hat das »Sächsische Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen« verabschiedet. Das bisher geltende Landesgesetz über Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten, welches im Wesentlichen aus dem Jahr 1994 stammt, wird damit grundlegend überarbeitet und an die tatsächlichen Versorgungsstrukturen und modernen Grundsätze des psychiatrischen und psychosozialen Hilfesystems angepasst.

Dazu erklärt Sozialministerin Petra Köpping: »Wir wollen, dass die Menschen und ihre Angehörigen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Der Freistaat Sachsen unterstützt das Hilfesystem mit jährlichen Zuschüssen an die Landkreise und Kreisfreien Städte im Umfang von derzeit 10,2 Millionen Euro.

Wir wollen die psychische Gesundheit der Bevölkerung stärken. Das ist gerade in Zeiten überlappender Krisen elementar. Dazu gehört natürlich auch, in die Prävention und niedrigschwellige Hilfe zu investieren. Der Freistaat finanziert dafür Angebote mit weiteren Fördermitteln in Höhe von mehr als 3,6 Millionen Euro.

Psychisch kranke Menschen benötigen vor allem ein verbindliches und gut koordiniertes Hilfesystem. Deswegen haben wir das Sächsische Psychisch-Kranken-Gesetz novelliert und hier vor allem die Hilfe betont. Sichtbar ist das nun schon im Namen: Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.

Wir haben es an die modernen Grundsätze des psychiatrischen und psychosozialen Hilfesystems für Menschen mit psychischen Erkrankungen angepasst. Zudem wurde der Abschnitt zum Maßregelvollzug verständlicher geregelt, sodass die Anwendbarkeit für alle Beteiligten erleichtert wird.

Prävention lohnt sich immer. Denn die Folgekosten psychischer Krankheit sind um ein Vielfaches höher.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
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