Justizministerin Katja Meier gratuliert zur Wahl der nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
13.06.2024, 12:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier konnte heute einem Mitglied sowie einem stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen zu ihrer erneuten Wahl durch den sächsischen Landtag gratulieren.
Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig wurde zum nichtberufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt. Für Ordinariatsrat Stephan Thuge hatte die Wahl zum stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Erfolg. Bei beiden Personen handelt es sich um erfahrene Mitglieder des Verfassungsgerichts, die in wiederholte Amtszeiten gehen.
Justizministerin Katja Meier: »Die Verfassungsgerichtsbarkeit auf Landes- und Bundesebene gehört zu den zentralen Fundamenten unserer Verfassungsordnung und ist der unverzichtbare Schlussstein unseres demokratischen Rechtsstaats. Diese wichtige Funktion überträgt die sächsische Verfassung in Sachsen dem Verfassungsgerichtshof, der in über dreißig Jahren mit seiner Rechtsprechung unseren Freistaat entscheidend geprägt hat. Ich bin froh, dass wir für die Ämter bedeutende Persönlichkeiten aus der Mitte der Gesellschaft gewonnen haben. Ich danke Herrn Schurig und Herrn Thuge dafür, dass sie sich auch künftig in den Dienst des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates stellen werden.«
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Sitz in Leipzig besteht aus fünf Berufsrichterinnen und Berufsrichter vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, die der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von neun Jahren wählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die berufsrichterlichen Mitglieder üben die Tätigkeit im Verfassungsgerichtshof als Nebenamt aus, die anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.