Gleichstellungsministerin Katja Meier stellt den sächsischen Landesaktionsplan zum Gewaltschutz vor

18.06.2024, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (18. Juni 2024) – Die sächsische Staatsregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung den Landesaktionsplan des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Damit ist der Weg für die Landesverwaltung geebnet, in den kommenden sechs Jahren maßgebliche Schritte zu unternehmen, um die Situation von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen im Sinne der Istanbul-Konvention nachhaltig zu verbessern und sie künftig vor Gewalt noch besser schützen zu können.

Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Die Zahlen sind besorgniserregend: Die Häusliche Gewalt ist 2023 bundesweit um 6,5 Prozent weiter gestiegen. Damit setzt sich der alarmierende Trend der letzten Jahre fort, der deutlich macht, dass häusliche Gewalt entsetzliche Realität für viele Frauen und Mädchen in Deutschland ist. Sie ist ein Zeichen der strukturellen Benachteiligung von Frauen und sie findet tagtäglich unabhängig vom Alter, der Herkunft oder des sozialen und gesellschaftlichen Status statt. Gewalt verhindert Teilhabe, deswegen geht sie uns alle an. Gemeinsam sind wir gefordert, angemessene Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Die Verabschiedung des Landesaktionsplans des Freistaats Sachsen zu Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist darum ein wichtiger Erfolg auf dem Weg zu einem verbesserten Gewaltschutz für Frauen und Mädchen. Damit wird das bereits existierende Angebot für Prävention und Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt weiter gestärkt, ausgebaut und nachhaltig verbessert. Davon profitieren auf lange Sicht alle Menschen in Sachsen.«

Der Sächsische Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt wurde erstmals im Jahr 2006 verabschiedet und im Jahr 2013 letztmalig novelliert. Entsprechend des Koalitionsvertrages wurde dieser unter Koordinierung durch die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) sowie dem Landespräventionsrat fortgeschrieben. In einem umfangreichen Fortschreibungsprozess, an dem neben den zuständigen Ministerien und deren nachgeordneten Behörden auch die Zivilgesellschaft beteiligt war, konnte das Querschnittsthema »Gewaltschutz« in der Breite verankert werden. 190 Maßnahmen wurden für die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur, Wissenschaft aber auch Sport, Opferschutz und Strafverfolgung entwickelt.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) wurde im Februar 2018 in Deutschland ratifiziert und ist geltendes Recht in Deutschland. Es werden alle staatlichen Ebenen entlang ihrer Zuständigkeiten zur Umsetzung verpflichtet. »Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen« umfasst Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist oder Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Hierzu zählt beispielsweise häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung. Die Koalitionspartner haben im Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention anerkannt.

Der Fortschreibungsprozess des Landesaktionsplans begann im September 2022 und dauerte anderthalb Jahre. Federführung bei dem Novellierungsprozess lag bei der Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im SMJusDEG. Unterstützung erfolgte durch die Geschäftsstelle des LPR. Wissenschaftlich begleitet wurde der gesamte Prozess durch das Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) Berlin. Der Erstellung des Landesaktionsplans ging eine umfassende Soll-Ist-Analyse voraus, bei der die Anforderungen der Istanbul-Konvention mit den vorhandenen Strukturen und Angeboten des Freistaats abgeglichen wurden.

Die Erarbeitung der Maßnahmen erfolgte in mehreren Beteiligungsworkshops an denen gemäß Istanbul-Konvention sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Organisationen teilnahmen. Insgesamt 104 Personen aus fünf Ministerien, zwei Landesbehörden, fünf kreisfreien Städten und Landkreisen und acht Landesarbeitsgemeinschaften sowie 18 weitere Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft nahmen daran teil.

Im Ergebnis entstanden 77 Handlungsziele mit insgesamt 190 Maßnahmen, die sich an den vier Säulen der Istanbul-Konvention orientieren und die Kapitel des LAP bilden: Prävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte sowie die Einrichtung von Frauenhäusern koordinierende Maßnahmen. Dabei sind die Maßnahmen nicht losgelöst voneinander zu betrachten, sondern ergänzen sich stets. Dem vorangesetzt sind die sogenannten Querschnittsziele, die einen intersektionalen Ansatz bei der Umsetzung der Handlungsziele formulieren.

Der Landesaktionsplan des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention wird in wenigen Tagen veröffentlicht.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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