Neuer Vertrag zwischen Freistaat und Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden kann in Kraft treten

19.06.2024, 15:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Neuer Vertrag zwischen Freistaat und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen kann in Kraft treten (© Sächsische Staatskanzlei)

Der neue Vertrag zwischen dem Freistaat und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen kann in Kraft treten, nachdem in der Sächsischen Staatskanzlei am Mittwoch die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag ausgetauscht worden sind.

Neuer Vertrag zwischen Freistaat und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen kann in Kraft treten (© Sächsische Staatskanzlei)

Der neue Vertrag zwischen dem Freistaat und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen kann in Kraft treten, nachdem in der Sächsischen Staatskanzlei am Mittwoch die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag ausgetauscht worden sind.

Der neue Vertrag zwischen dem  Freistaat und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen kann in Kraft treten, nachdem in der Sächsischen Staatskanzlei am Mittwoch die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag ausgetauscht worden sind.

Feierlicher Akt in der Sächsischen Staatskanzlei - Ratifikationsurkunden ausgetauscht

Dresden (19. Juni 2024) – Der neue Vertrag zwischen dem Freistaat und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen kann an diesem Donnerstag (20. Juni) in Kraft treten, nachdem in der Sächsischen Staatskanzlei am Mittwoch (19. Juni) die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag ausgetauscht worden sind.

An dem feierlichen Akt und einem gemeinsamen Gespräch nahmen neben dem Ministerpräsidenten Michael Kretschmer die Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen, Nora Goldenbogen, die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Dresden, Ekaterina Kulakova, der Vorsitzende der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, Küf Kaufmann, und die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Chemnitz, Ruth Röcher, teil.

Der Vertrag sieht vor, dass der Freistaat seine finanzielle Unterstützung für den Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden ausweitet. Die Landesleistung für die religiösen und kulturellen Bedürfnisse einschließlich rabbinischer Belange soll von 2025 an jährlich insgesamt 2,1 Millionen Euro betragen. Die vorgesehene Zahlung umfasst nunmehr auch finanzielle Mittel für Sicherheitsdienstleistungen und Wachschutz. Aktuell beträgt die jährliche Landesleistung 1,07 Millionen Euro.

Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte die Bedeutung des jüdischen Lebens in Deutschland und Sachsen und erklärte weiter, »die Zusage der Staatsregierung zum Schutz und zur Förderung jüdischen Lebens im Freistaat wird mit dem Vertrag erneuert und bekräftigt. Mit dem Vertrag entspricht der Freistaat seiner besonderen Verantwortung für das jüdische Leben in unserem Land, die aus der Geschichte Deutschlands erwachsen ist.«

Hintergrund

Im Bestreben, das kulturelle Erbe des Judentums im Freistaat Sachsen zu wahren und zu pflegen sowie in dem Wunsch, das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat Sachsen und der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu fördern und zu festigen, war der Vertrag mit dem Landesverband der jüdischen Gemeinden turnusgemäß zu überprüfen und ab 2025 anzupassen. Der Vertrag war am 9. Februar auf Grundlage eines Kabinettsbeschlusses unterzeichnet worden. Der Sächsische Landtag hatte das Gesetz am 20. März einstimmig verabschiedet.


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