Beginn der Hauptverhandlung gegen Iyad A.-J. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland am 22. Juli 2024

01.07.2024, 12:36 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 25. Juni 2024 (4 St 2/24) das Hauptverfahren gegen den irakischen Staatsangehörigen Iyad A-J. eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung ab dem 22. Juli 2024 bestimmt. Zugleich hat er die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Generalbundesanwalt legt dem Angeklagten in seiner Anklageschrift vom 26.April 2024 zur Last, sich im Jahr 2013 der ausländischen terroristischen Vereinigung »Islamischer Staat (IS)« angeschlossen zu haben. Er habe sich in den Jahren 2014 bis 2017 für die Vereinigung als Kämpfer betätigt und an militärischen Operationen teilgenommen, außerdem als Geheimpolizist und in der Rüstungsproduktion für den IS gearbeitet.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Montag, den 22. Juli 2024, 09.30 Uhr,

im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden.

Fortsetzungstermine:

Dienstag, 23. Juli 2024, 09:30 Uhr
Mittwoch, 24. Juli 2024, 12:30 Uhr
Dienstag, 30.Juli 2024, 09:30 Uhr
Freitag, 9. August 2024, 09:30 Uhr
Freitag, 23. August 2024, 09:30 Uhr
Mittwoch, 11. September 2024, 09:30 Uhr
Donnerstag, 12. September 2024, 09:30 Uhr


Kontakt

Oberlandesgericht Dresden

Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
E-Mail: presse@olg.justiz.sachsen.de

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