"Dresdner Erklärung" zum Kurswechsel in der Asylpolitik

12.07.2024, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Innenminister der unionsgeführten Länder haben sich auf der Konferenz der vergangenen beiden Tage auf eine »Dresdner Erklärung« verständigt. Inhaltlich ging es vor allem um die Reduzierung der Flüchtlingszahlen und Beschleunigung von Rückführungen. So wurde die Bundesregierung aufgefordert, gesetzgeberische und tatsächliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Fluchtmigration nach Deutschland nachhaltig einzudämmen und die Rückführung ausreisepflichtiger Personen deutlich auszuweiten.
Staatsminister Armin Schuster: »Von dieser Konferenz geht ein klares und unüberhörbares Signal an die Ampel aus: Wir brauchen einen harten Kurswechsel in der Asylpolitik. Die Menschen in unserem Land verstehen immer weniger die abwartende Haltung in Berlin und erwarten eine deutliche Begrenzung der Asylmigration. Hierzu haben wir heute einen konkreten Masterplan vorgelegt, den die Ampel sofort umsetzen kann. Mein Dank gilt meinen Kollegen für diese deutliche Klarheit beim Thema Migration.«
Den Wortlaut der »Dresdner Erklärung: Irreguläre Migration wirksam verhindern – Sicherheit schaffen« finden Sie im Anhang.

Staatsminister Joachim Herrmann, Bayern: »Ich begrüße es sehr, dass von unserem Treffen hier in Dresden ein klares Signal ausgeht: Die Bundesregierung muss die bestehenden Grenzkontrollen solange aufrechterhalten, bis die EU-Außengrenzen nachhaltig gesichert sind und die Funktionsfähigkeit des DUBLIN-Systems nachhaltig verbessert ist. Und die Bundesregierung muss die Bundespolizei endlich anweisen, Personen auch dann an den Binnengrenzen zurückzuweisen, wenn sie ein Asylersuchen äußern. Denn Flüchtlinge an den deutschen Landgrenzen kommen ausnahmslos aus sicheren Transitstaaten. Ich bin dieser Konferenz sehr dankbar, dass die Innenminister der CDU/CSU geführten Länder hier eine klare, geschlossene und gemeinsame Position einnehmen. Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen und ein Asylgesuch äußern, muss die Einreise verweigert werden. Auch denen, die bereits in einem Drittstaat um Asyl nachgesucht haben. Die Dresdner Erklärung, auf die wir uns in diesen Tagen verständigt haben, ist der notwendige und wichtige Schritt, dass wir vom Reden ins Handeln kommen.«

Staatsminister Michael Stübgen, Brandenburg: »Man muss leider feststellen, dass die Bundesregierung noch immer nicht bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die Einführung von Grenzkontrollen im vergangenen Jahr hat für einen Rückgang der Zugangszahlen gesorgt. Es muss Schluss sein mit Ampel-Ankündigungen. Deutschland braucht eine Regierung die handelt und einen klaren Kurs hat. Die Dresdner Erklärung zeigt dafür den Weg. Der unkontrollierte Zustrom muss gebremst werden und die Ausreise von Ausreisepflichtigen beschleunigt werden. Freiwillige Aufnahmeprogramme müssen ausgesetzt werden, jede zusätzliche Belastung unseres Asylsystems muss vermieden werden. Länder, die sich weigern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, müssen mit Konsequenzen durch den Visa-Hebel und Kürzungen von Wirtschaftshilfen rechnen.
Und eins muss klar sein: Wer in besonderem Maße straffällig wird, kann keinen Anspruch auf Asyl haben und muss unser Land verlassen. Das gilt natürlich auch für Afghanen und Syrer. Bundesinnenministerin Faeser hatte kurzfristige Maßnahmen zur Abschiebung von schweren Straftätern angekündigt. Sie hat die Bundesländer abgefragt, welche konkreten Straftäter zuerst abgeschoben werden müssen, ihr wurden alle Personen gemeldet, aber seit dem ist nichts passiert. Das muss sich ändern.«

Forderung für mehr Zivilschutzes bekräftigt

Ein weiteres Thema der Konferenz war die Stärkung des Zivilschutzes. Während der Katastrophenschutz in der Zuständigkeit der Länder liegt, steht der Bund im Verteidigungsfall in der Pflicht. Der Bund ergänzt dafür die Ressourcen der Länder.
Staatsminister Armin Schuster: »Auch beim Thema Zivilschutz wird der Bund seiner Aufgabe nicht gerecht. Der Bundeskanzler hat eine Zeitenwende eingeläutet. Aber bisher bezieht sich diese Zeitenwende sowie das Sondervermögen nur auf den militärischen Teil. Die Länder haben in den letzten Jahren Milliarden in die Hand genommen, um sich im Katastrophenschutz, beispielsweise im Bereich Flutprävention oder Brandschutz, besser aufzustellen. Aber der Bund bleibt chronisch seine Zivilschutzinvestitionen schuldig und setzt neuerdings zusätzlich noch auf Überregulierung.«

Aktuelles Ansinnen des Bundes ist es, die Weiternutzung von Fahrzeugen neu zu regeln: Für technische Fahrzeuge des Zivilschutzes, die in die Jahre gekommen sind, bestand früher die Möglichkeit der unentgeltlichen Nachnutzung durch öffentliche und private Organisationen im jeweiligen Kreis- oder Stadtgebiet. Diese Möglichkeit soll nun gestrichen werden. Das bisher übliche Angebot zur unentgeltlichen Übernahme der Altfahrzeuge hat jedoch zu einer gewissen Milderung der Ausstattungssituation beigetragen. Nach dem Ausstattungskonzept des Bundes sind den Ländern insgesamt 5.482 Einsatzfahrzeuge verschiedenster Typen zuzuweisen. Diesem Ausstattungssoll steht 2024 ein »Ist« von nur 3.889 Fahrzeugen gegenüber. Durch die bereits entstandenen und in absehbarer Zeit noch entstehenden Fehlstellen kommt es zunehmend zu erheblichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Katastrophenschutzeinheiten. Dies beeinträchtigt auch die tägliche Gefahrenabwehr, da die Bundes- und Landesfahrzeuge im Rahmen des sog. Doppelnutzens zum Teil auch hierfür verwendet werden.


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