Beamten- und strafrechtliche Schritte gegen einen Auszubildenden der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
01.08.2024, 11:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
(Schneeberg) Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) hat am 30. Juli 2024 straf- und beamtenrechtliche Schritte gegen einen 33-jährigen Auszubildenden eingeleitet.
Am Vormittag desselben Tages war der Hochschule nach einer Meldung aus der Polizeifachschule Schneeberg bekannt geworden, dass sich der Auszubildende nach einer Exkursion auf einen jüdischen Friedhof antisemitisch geäußert haben soll.
Rektor Dirk Benkendorff leitete umgehend beamtenrechtliche Schritte gegen den Polizeimeisteranwärter ein und sprach das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte aus.
»Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wird den Sachverhalt mit aller Konsequenz verfolgen. Nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut haben in der Polizei Sachsen keinen Platz.«, erklärt Rektor Benkendorff.
Seitens der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wurde der Vorfall an die Kriminalpolizei der zuständigen Polizeidirektion übergeben, die Anzeige wegen des Verdachtes der Volksverhetzung erstattet und den Fall bereits der Staatsanwaltschaft zugeleitet hat.
Hintergrundinformationen
Beamtenrechtlich hat der Beschuldigte den Status eines Beamten auf Widerruf inne. Er absolviert als Polizeimeisteranwärter seine Ausbildung an der Polizeifachschule Schneeberg.