Verdacht des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse

16.08.2024, 09:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 67-jährige Deutsche Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 182 Fällen und Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in 167 Fällen erhoben.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, als in Sachsen ansässige Ärztin seit Beginn der COVID-19-Pandemie gewerbsmäßig sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt wird, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen COVID-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien. Die Ausstellung der Atteste soll hierbei überwiegend im Vorfeld ausschließlich ohne eigene Wahrnehmungen vom körperlichen Zustand des Attestempfängers, ohne Anamneseerhebung, ohne Untersuchung sowie ohne Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde erfolgt sein.

Die Beschuldigte soll hierdurch Einnahmen von etwa 17.000 Euro erzielt haben.

Die Beschuldigte ist geringfügig vorbestraft. Sie hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
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