Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2023: Von verdorbenem Hackfleisch bis zur »Hot-Chip- Challenge«

20.08.2024, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Verbraucherschutz als oberstes Ziel unseres Kontrollpersonals«

Verbraucherschutzministerin Petra Köpping hat heute in Dresden den »Jahresbericht - Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2023« vorgestellt – wie im Vorjahr in einem Lebensmittelbetrieb, diesmal in der Dresdener Mühle GmbH.

Die Behörden haben in Sachsen im vergangenen Jahr mehr als 48.000 Kontrollen bei Lebensmittelunternehmen durchgeführt. Dabei waren im Lebensmittelbereich relevante Mängel oder »Verstöße« bei lediglich 1.219 Betrieben festgestellt worden. Dies entspricht 4,3 Prozent der kontrollierten Betriebe und liegt somit auf dem Niveau der Vorjahre.

Mit einer Anzahl von mehr als 21.000 amtlich entnommenen und an der LUA untersuchten Proben erfüllt Sachsen auch weiterhin die hohen quantitativen Anforderungen des Lebensmittelrechts. Im Ergebnis der amtlichen Untersuchungen wurde im Berichtsjahr 2023 nahezu jede 6. Probe beanstandet. Nach wie vor dominierten darunter die Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften. Aber auch gesundheitsschädliche Lebensmittel wurden 2023 dank der aufmerksamen Arbeit der Überwachungsbehörden erkannt und aktiv aus dem Handel genommen. Hier waren überwiegend mikrobiologische Ursachen als Beanstandungsgründe feststellbar. Belastet waren beispielsweise einzelne Proben von Hackfleisch und anderen verzehrfertigen Fleischerzeugnissen mit gesundheitsschädlichen Krankheitserregern. Die häufigsten nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Erreger waren Salmonellen, toxinbildende Escherichia coli-Bakterien (VTEC) und Listeria monocytogenes.

Verbraucherschutzministerin Köpping: »Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass die überwiegende Mehrheit der Lebensmittelunternehmer und –unternehmen sich Ihrer Verantwortung bewusst sind und sich am geltenden Recht orientieren. Negativ aufgefallen ist hier im Freistaat nur eine kleine Minderheit. Die amtlichen Kontrollen tragen dazu bei. Der Jahresbericht 2023 zeigt, dass die sächsischen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden mit viel Engagement und Sachverstand einen bedeutsamen Beitrag für den Verbraucherschutz im Freistaat Sachsen leisten.«

Spezielle Landesüberwachungsprogramme helfen dabei, gegebenenfalls vorhandene Probleme aufzudecken und die Überwachungstätigkeit zu optimieren. Solche Programme gab es beispielsweise zum mikrobiologischen Status von verzehrfertigen Rohwürsten und Rohschinken mit/aus Wildfleisch, zur Überprüfung der Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln oder der Authentizität und Qualität von Olivenölen. Neu geschaffen wurde eine interdisziplinäre Kontrolleinheit im Lebensmittelbereich, die die kommunalen Behörden mit zusätzlichem Fachverstand und Personal unterstützt, insbesondere bei Kontrollen in Betrieben mit überregionaler Bedeutung sowie bei komplexer Unternehmens- und Vertriebsstruktur. Staatsministerin Köpping: »Dies ist ein bedeutsamer Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz in Sachsen. Der Freistaat Sachsen stellt sich damit für eine verbesserte Lebensmittelüberwachung neu auf.«

Darüber hinaus gewährt die Broschüre auch dieses Jahr wieder Einblicke in brisante Themen, mit denen sich das Kontrollpersonal in 2023 konfrontiert sah. Dazu gehört die sogenannte »Hot-Chip-Challenge«. Auch in Sachsen wurden die entsprechenden Produkte aufgrund gesundheitsschädlicher Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Verkehr gezogen und damit ein aktiver Beitrag zum Verbraucherschutz geleistet.

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung wurden im vergangenen Jahr mehr als 600 Inspektionen von Futtermittelbetrieben durchgeführt und nahezu 700 Futtermittelproben entnommen. Hierbei arbeitet die amtliche Futtermittelkontrolle Sachsens ebenso wie das Kontrollpersonal der hiesigen Lebensmittelüberwachungsbehörden nach einer entsprechenden Risikoanalyse.

Die zuständigen Behörden waren außerdem beratend und unterstützend tätig und begleiteten die Betriebe insoweit bei der Erfüllung der Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelrechts.

Staatsministerin Köpping abschließend: »Der Verbraucherschutz ist das oberste Ziel unseres sächsischen Kontrollpersonals, damit alle Menschen in Sachsen weiterhin sorglos Lebensmittel einkaufen und konsumieren können. Und dieses Ziel werden sie auch weiterhin mit allen Kräften verfolgen. Hierfür gilt Ihnen ein besonderer Dank!«

Weitere Informationen:

Den Bericht »Amtliche Lebensmittel und Futtermittelüberwachung 2023« finden Sie hier:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/44464


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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