Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor Wahlkampfstand der CDU
30.08.2024, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beschuldigter rechtskräftig verurteilt
In dem beschleunigten Verfahren gegen einen 28-jährigen Deutschen (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 30.08.2024, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) hat das Amtsgericht Dresden den Beschuldigten heute wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig.