Afrikanische Schweinepest: Sperrzone II im Landkreis Meißen aufgehoben
10.09.2024, 14:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ministerin Köpping: »Verkleinerung der Restriktionszonen ist gemeinsamer Lohn eines guten Krisenmanagements«
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen immer weiter zurückgedrängt. So konnten nun weite Teile der Sperrzonen zur ASP-Bekämpfung aufgehoben werden. Die Landkreise Nordsachsen und Mittelsachsen, die westlich der Autobahn A 13 gelegenen Teile des Landkreises Meißen sowie die westliche der B 170 und südlich der B 6 gelegenen Stadtteile Dresdens sind nun wieder ASP-frei. Die Sperrzone II wurde im Landkreis Meißen gänzlich aufgehoben. Einem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützten entsprechenden Antrag des Freistaats Sachsen hat die Europäische Kommission zugestimmt. Ursache der nun aufgehobenen Sperren war das Infektionsgeschehen im Landkreis Meißen in den Jahren 2021 bis 2023. Alle in diesem Landkreis festgestellten ASP-Fälle bei Wildschweinen und Wildschweinkadavern liegen länger als ein Jahr zurück und gelten damit als nicht mehr aktiv.
Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Erneut ein Teilerfolg unserer Bekämpfungsmaßnahmen. Alle beteiligten Akteure im Landkreis Meißen haben einen langen Atem bewiesen und die Tierseuchenbekämpfung gewissenhaft durchgehalten. Dafür gilt allen mein großer Dank. Wir haben uns jederzeit und eng mit Jägerschaft, Landwirten und dem Landkreis beraten und gemeinsam entschieden. Die Aufhebung aller Restriktionen für Land- und Forstwirtschaft sowie die Öffentlichkeit ist der gemeinsame Lohn eines eng abgestimmten Krisenmanagements.«
Der erste ASP-Fall im Landkreis Meißen war am 13. Oktober 2021 festgestellt worden. Insgesamt gab es 109 ASP-Fälle in diesem Landkreis. Der letzte war am 23. Juni 2023 bei einer Bache auf dem Gebiet der Gemeinde Weinböhla bestätigt worden.
Die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) erstreckt sich ab sofort nur noch auf den Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz und verläuft entlang der Grenze zu Polen im Osten und Süden des Landkreises Görlitz. Sie wird im Süden von der Autobahn A4 und der Bundesstraße 178 begrenzt und endet in Zittau. Die Sperrzone I genannte Pufferzone umsäumt in einem geringen Abstand diese Sperrzone II. Sie umfasst die restlichen Teile der Landkreise Görlitz und Bautzen, den östlich der Autobahn A 13 gelegen Teil des Landkreises Meißen sowie die östlich der B 170 und nördlich der B 6 gelegenen Stadtteile Dresdens einschließlich der Dresdner Heide. Die Änderung der entsprechenden Allgemeinverfügung wird von der Landesdirektion Sachsen zeitnah veröffentlicht.
Trotz der Aufhebung aller Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Landkreis Meißen kann für die Landkreisen Bautzen und Görlitz keine Entwarnung gegeben werden. Im Norden des Landkreises Bautzen werden auch aktuell neue ASP-Fälle festgestellt. Im Norden des Landkreises Görlitz wurden die letzten Fälle im Juni 2024 nachgewiesen. Weiterhin ist dieser Landkreis nach wie vor durch das Seuchengeschehen in benachbarten Gebieten Polens und Tschechiens bedroht.
Deshalb bleibt es nötig, die Gesundheit der Schwarzwildpopulation in den Sperrzonen intensiv zu überwachen. Funde von verendeten Tieren müssen weiterhin den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise gemeldet werden. In den Sperrzonen bleiben die Wildabwehrzäune zur Eindämmung der ASP in ihren bisherigen Verläufen bestehen. Das gilt insbesondere für den sogenannten »Schutzkorridor Ost« entlang der Grenze zu Polen.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2393 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind aber nur noch 134 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.
Die Allgemeinverfügungen finden Sie hier:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest hier: https://www.tiergesundheit.sachsen.de/aktuelles-6610.html