Tagung der Sächsischen Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter am 02./03.09.2024
16.09.2024, 15:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am 2. und 3. September 2024 fand die 33. Plenartagung der Sächsischen Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter in Chemnitz statt. An dieser nahmen die Richterinnen und Richter aller sächsischen Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts sowie aus dem Richterdienst ausgeschiedene Kolleginnen und Kollegen teil. In diesem Jahr konnten darüber hinaus als Gäste die beiden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Sebastian Roloff und Karsten Neumann begrüßt werden.
Der Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Dirk-Eberhard Kirst eröffnete die jährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltung und hieß die neu an den Arbeitsgerichten ernannten bzw. die an diese abgeordneten Kolleginnen und Kollegen willkommen.
Nach einem digitalen Grußwort der Sächsischen Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier stand zunächst der Thementag »Arbeitsrecht in der Insolvenz« im Mittelpunkt der Veranstaltung. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Stefan Ludwig (Ludwig Rechtsanwälte, Berlin) referierte fundiert und detailliert zum vorläufigen Insolvenzverfahren, insbesondere Eigenverwaltung; Herr Andrej Wroblewski, Vorstand der IG Metall führte mit gewerkschaftlichem Blick zu den Entgeltforderungen in der Insolvenz sowie zum Gläubigerausschuss aus und Herr Prof. Dr. Christoph A. Jacobi, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (Rechtsanwälte Stapper/Jacobi/Schädlich, Leipzig) beendete den Thementag mit einem umfassenden und gründlichen Vortrag zum eröffneten Insolvenzverfahren, insbesondere dem Unternehmenskauf.
Am zweiten Tagungstag stellte die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Karin Spelge umfassend und kritisch die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Massenentlassung vor und gab einen möglichen Ausblick auf künftige Entwicklungen in der bundesdeutschen und europäischen Rechtsprechung. Es folgte ein kenntnisreicher Vortrag von Herrn Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts a.D. Dr. Andreas Spilger zum arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Auslandsberührung. Die Jahrestagung beendete die Fortbildungsbeauftragte des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, Frau Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Britta Müseler, mit der gründlichen und sehr anschaulichen Darstellung der Rechtsprechung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Ta-Sachen. Frau VRinLAG Britta Müseler konnte sich am Ende des Tagungstages zugleich über ihre gelungene Organisation einer überaus informativen Veranstaltung mit einem regen Erfahrungs- und Gedankenaustausch aller Teilnehmenden freuen.