Verdacht der Fälschung von Schriftstücken

20.09.2024, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt aufgrund einer Anzeige des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr ein Ermittlungsverfahren gegen einen 53-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Betruges und der Urkundenfälschung (siehe gemeinsame Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 10.06.2021 und vom 03.03.2023, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, an das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden Ende 2016 verschiedene historische Gegenstände aus der NS-Zeit veräußert und übergeben zu haben. Darunter befanden sich neun Dokumente, die als Aussteller bekannte Personen oder Institutionen des NS-Regimes erkennen ließen und zum Beweis historischer Vorgänge in der NS-Zeit geeignet waren, u. a.

– ein Schreiben des Generalarztes des Heeres, Prof. Dr. Ferdinand Sauerbruch, an Prof. Dr. Schultze, datiert auf den 26.7.1940,

– ein Schreiben des Hermann Göring an Oberst Conrath, datiert auf den 6.1.1942,

– ein Schreiben des Hermann Göring an Oberst Conrath, datiert auf den 29.1.1942 sowie

– ein Schreiben des Forschungsamts des Reichsluftfahrtministeriums, Abteilung V, an Hermann Göring, datiert auf den 8.4.1943.

Tatsächlich wurden diese Dokumente vom Beschuldigten oder von einem unbekannten Dritten hergestellt, was der Beschuldigte gewusst haben soll.

Bei der Veräußerung soll der Beschuldigte dem Militärhistorischen Museum wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, dass es sich hierbei um echte Dokumente aus der NS-Zeit handelte, um den Kaufpreis von 6.900 Euro zu erlangen, was ihm auch gelang.

Der Beschuldigte hat den Tatvorwurf bestritten und angegeben, die Dokumente in gutem Glauben von einer anderen, mittlerweile verstorbenen Person erworben zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro zu verhängen.

Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft Dresden beantragt, vier historische Schreibmaschinen, die beim Beschuldigten im Rahmen der erfolgten Durchsuchung sichergestellt worden waren, als Tatmittel einzuziehen.

Soweit dem Beschuldigten darüber hinaus Betrug und Urkundenfälschung zur Last lag, indem er dem Militärhistorischen Museum der Bundeswehr bereits im Jahr 2015 Dokumente verkaufte, u. a. ein Schreiben von Claus Graf Schenk von Stauffenberg an Staatssekretär Landfried, datiert auf den 8.11.1943, ein Schreiben von Claus Graf Schenk von Stauffenberg an den Generalstab des Heeres, datiert auf den 26.5.1942 und ein Schreiben von Friedrich Olbricht, datiert auf das Jahr 1943, wurde das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, da die Vorwürfe bereits Ende 2020 und damit zu einem Zeitpunkt verjährt waren, an dem die Staatsanwaltschaft Dresden von dem Verfahren noch keine Kenntnis hatte.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
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