Flucht eines Abschiebehäftlings nach Anhörung zur Identitätsfeststellung in Halle/Saale

27.09.2024, 16:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 26. September 2024 ist ein Untergebrachter der Einrichtung zum Vollzug der Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsams des Freistaates Sachsen während einer Anhörung zur Passbeschaffung in Halle/Saale entwichen. Es handelt sich um eine männliche Person irakischer Nationalität im Alter von 37 Jahren.

Die Anhörung nahm eine irakische Delegation im Gebäude des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vor. Die Person wurde von der sächsischen Bereitschaftspolizei zugeführt. Vor Ort übernahm die Bereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt. Es kam in der Folge zu keiner Rück-Übergabe. Die Person konnte entweichen.

Unverzüglich nach Entweichung der Person wurde die europaweite Fahndung eingeleitet. Polizei und Landesdirektion Sachsen haben die in solchen Fällen vorgesehenen Fahndungsmaßnahmen im Schengen Information System (SIS), dem größten System für Informationsaustausch in den Bereichen Sicherheit und Grenzmanagement in Europa, ausgelöst. Des Weiteren wurde die Person im bundesweiten elektronischen Informationssystem der Polizei (INPOL) zur Fahndung ausgeschrieben. Die Bundespolizei-Dienststelle am Bahnhof Halle/Saale wurde informiert.

Die Person war 2015 nach Deutschland eingereist. Ein Asylantrag wurde abgelehnt. Die Person befand sich zuletzt in der Zuständigkeit der Unteren Ausländerbehörde des Landratsamtes Meißen und lebte zeitweilig in Riesa.

Von 2018 bis 2021 befand sich die Person in Haft. Haftgründe waren der Tatverdacht des Einschleusens von Ausländern (Untersuchungshaft) sowie die anschließende Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens.

Der Betroffene war am 21.04.2023 untergetaucht. Am 26.08.2024 wurde er festgenommen und zum Zwecke der Abschiebung in die Einrichtung des Freistaates Sachsen zum Vollzug der Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsams nach Dresden verbracht.


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